Eigentlich ist die rechtliche Lage ganz klar: Wenn Jugendliche Alkoholflaschen auf das Band legen, ist für die Verkäufer höchste Vorsicht geboten. So legt es das Jugendschutzgesetz fest. Darin heißt es "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke [...] nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden."
Damit ist hochprozentiger Alkohol für Minderjährige grundsätzlich tabu. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren sieht der Gesetzgeber sogar noch strengere Regeln vor: Hier sind nicht nur Branntwein und andere hochprozentige Spirituosen, sondern alkoholische Getränke per se untersagt. Für die Verkäufer bedeutet das: Sie müssen beim Verkauf auf den Ausweis schauen - und den Verkauf von Alkohol gegebenenfalls ganz verweigern. Doch gerade hier scheint es in Karlsruhe zu hapern.
"Wissen nicht so vorhanden, wie es sein sollte"
Seit 2011 überprüft das Ordnungs- und Bürgeramt (OA), wie genau es Karlsruher Verkäufer in Sachen Jugendschutz nehmen. Dazu schickt das OA jugendliche Testkäufer los, die in den späten Nachmittags- oder frühen Abendstunden versuchen, verbotener Weise an Alkohol zu kommen. Meist handelt es sich bei den Testkäufern um Auszubildende der Stadt oder um Angehörige von städtischen Mitarbeiten. Die Voraussetzung: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und benötigen das Einverständnis des Sorgeberechtigten.
Die Testkäufer erhalten eine Einweisung durch das OA - und los geht's! Bei den jüngsten Kontrollen waren die Minderjährigen bei ihren "Beutezügen" mehr als erfolgreich: Fünf Verkaufsstellen wurden von ihnen getestet - und überall konnten die Jugendlichen Alkohol kaufen. "Leider ein sehr ernüchterndes Ergebnis", wie OA-Leiter Björn Weiße zusammenfasst.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Karlsruher Läden negativ auffallen. Regelmäßig muss das OA nach einer Testphase vermelden, dass einige - bei manchen Kontrollen sogar alle - Verkaufsstellen die Kontrolle nicht bestanden haben. So beispielsweise auch auf dem letzten Christkindlesmarkt: Während die Jugendlichen in Durlach an keinem Stand für sie verbotene Getränke erhielten, waren die Verkäufer auf dem Christkindlesmarkt nicht ganz so sicher in Sachen Jugendschutz. Beim ersten Testkauf an sechs Ständen des hätten die Jugendlichen in vier Fällen alkoholhaltige Getränke erhalten.
"Das Wissen über das Thema Jugendschutz, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln oder auch Zigaretten, ist nicht überall in dem Maß vorhanden, wie es sein sollte", heißt es vonseiten der Stadt gegenüber ka-news, "daran hat sich leider seit Beginn unserer Testkäufe nichts gravierend verändert."
Bürger können schwarze Schafe melden
Über die Gründe, warum Karlsruher Verkäufer Alkohol an Jugendliche herausgeben, kann das OA nur mutmaßen. Als mögliche Gründe nennt das OA unter anderem Zeitgründe, die sich auf die Sorgfalt das Personals auswirken könnten. Ob Zeitdruck oder nicht: "Bei festgestellten Verstößen droht der betroffenen Verkäuferin/dem betroffenen Verkäufer ein Bußgeldverfahren. Bei mehrfachen Verstößen innerhalb des gleichen Betriebes droht auch dem Gewerbetreibenden ein entsprechendes Verfahren."
Besonders Betriebe, die bereits einmal bei der Kontrolle durchgefallen sind, sind im Visier der Testkäufer. Bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe wird nach Aussage des OA nämlich zum einen berücksichtigt, ob Betriebe bereits durch einen Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen aufgefallen sind. Die Stadt geht aber auch Bürgerhinweisen nach. "Wir versuchen, in allen Verkaufsstellen und in allen Stadtteilen Testkäufe durchzuführen", so die Ansage des OA. Bereits nach der letzten - wenig positiven Testkaufrunde - kündigten die Kontrolleure an, auch künftig ein Auge auf Gewerbetreibende zu haben.
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