Damit sei gemeinsam mit allen Akteuren ein Ziel erreicht worden, das auf einer fachlich fundierten Basis beruhe und von der Akzeptanz der Akteure getragen werde, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP). Nicht durch Verbote, sondern durch freiwillige Einschränkungen sei jetzt dafür gesorgt, dass die sportliche Nutzung der Gewässer und die Belange des Naturschutzes im Stadtkreis im Einklang stünden.
Die Selbstverpflichtung ist das Ergebnis eines aufwändigen, über längere Zeit betriebenen Diskussionsprozesses. Wesentlich unterstützt und gefördert worden sei dieser Prozess durch die Landtagsabgeordneten Gisela Splett, Johannes Stober und Werner Raab, so das RP. Die Vereinbarungen betreffen die Kunden kommerzieller Verleiher und die Mitglieder und Gäste der in Rappenwört ansässigen Vereine: Kanu-Club Maxau Karlsruhe, Karlsruher Turnverein, Rheinbrüder Karlsruhe, Skiclub Karlsruhe und Naturfreunde Karlsruhe.
Pegel Ettlingen muss 50 Zentimeter haben
Konkret wurde vereinbart, dass die Alb zwischen der Gemarkungsgrenze zu Ettlingen und der Brücke der B10 beim Betriebshof nur dann von Leihkanus befahren wird, wenn der Pegel Ettlingen 50 Zentimeter Wassertiefe ausweist. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Larven der Neunaugen, einer Fischart, und der Grünen Keiljungfer, einer Libellenart, im Kiesbett entwickeln können.
Für den Altrhein Rappenwört wurde vereinbart, dass die Verleiher nur geführte Touren in bestimmten Kontingenten anbieten und die Vereine unter anderem nur an geübte Fahrer und Mitglieder Kanus verleihen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Eisvogel wieder genügend Ruhe findet, um zu brüten.
Für die Pfinz wurde vereinbart, dass nur unterhalb der Bogenbrücke und nur bei einem Pegelstand ab 50 Zentimeter, gemessen an der Steinernen Brücke, gefahren werden darf und in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Juni nur Einzelfahrer, keine Gruppen, zugelassen sind.
Das Befahren des Pfinzentlastungskanals ist ganzjährig unzulässig. Federbach und alter Federbach werden von kommerziellen Verleihern nicht genutzt. Die Nutzung durch Mitglieder der Kanuvereine beschränkt sich auf Einzelfahrer. Dadurch kann gewährleistet werden, dass der seltene Zwergtaucher die nötige Ruhe zur Brut und zur Mauser hat.
"Damit haben Verleiher und Vereine fachlich begründeten und strengen Einschränkungen zugestimmt", heißt es vom RP; freiwillig verzichten sie zu Gunsten der Natur auf rechtlich - im Rahmen des Gemeingebrauchs der Gewässer - gegebene Nutzungsmöglichkeiten. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl und Oberbürgermeister Frank Mentrup, die beide die Vereinbarung mitunterzeichnet haben, zeigten sich über dieses Verhandlungsergebnis sehr zufrieden.
Die Auswirkungen der Vereinbarung werden von den Naturschutzbehörden beobachtet. Entsprechend der Ergebnisse wird die Vereinbarung nach zwei Jahren evaluiert und gegebenenfalls nachjustiert werden. Der Wortlaut der Vereinbarung kann in Kürze auf der Homepage des Regierungspräsidiums (Abteilung 5, Themen und Fachbereiche, Naturschutz, Kanufahren im Stadtkreis Karlsruhe) eingesehen werden.
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