Der Bundestag berät am Donnerstag, 30. Januar, über ein mögliches AfD-Verbot. Grundlage sind zwei Anträge:
- 124 Politiker haben am Montag, 20. Januar, das AfD-Verbot auf die Tagesordnung des Bundestags setzen lassen. Der entsprechende Antrag, bei dem 113 Politiker unterzeichneten, wurde am 13. November eingebracht.
- 43 Grünen-Politiker haben am 6. Dezember ebenfalls die Prüfung eines AfD-Verbots eingebracht.
- Beide Anträge gibt es am Ende des Artikels zum Download.
Live-Übertragung: AfD-Verbot im Internet
- 17.30 Uhr
- Unter https://www.bundestag.de/ kann die Debatte live verfolgt werden.
Für die Debatte sind 70 Minuten bei der 210. Bundestagssitzung am Donnerstag eingeplant. Danach sollen sie zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.
Was sagen die Karlsruher Bundestagsabgeordneten dazu?
ka-news.de hat die Karlsruher Politiker zu ihrer Position eines AfD-Verbotsantrages im Bundestag befragt. Für die Anzeige der ausführlichen Antworten, einfach auf die Fragen klicken.
Parsa Marvi (SPD) - Karlsruhe-Stadt

Die Antworten von Parsa Marvi
Unterstützen Sie den aktuellen AfD-Verbotsantrag?
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die hinter dem vorliegenden Antrag stehende Absicht ist vollkommen legitim und gut. Wir sehen eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Man erkennt deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei, deutlich. Nach dem aktuellen Stand der Dinge habe ich erhebliche Zweifel, dass dieser Antrag am Ende erfolgreich sein kann, und das wäre ein großer Rückschlag. Ich befürchte, dass er aufgrund formaler Mängel vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt werden könnte. Damit würden wir die AfD massiv stärken und die Situation weiter verschlimmern. Deshalb kann ich den aktuellen Antrag leider nicht unterstützen.
CDU: Ingo Wellenreuther (Karlsruhe-Stadt)

CDU-Politiker Ingo Wellenreuther wollte auf die Fragen kurzfristig nicht antworten.
CDU: Nicolas Zippelius (Karlsruhe-Land)

Die Antworten von Nicolas Zippelius
Statement zu allen Fragen
Den aktuell im Bundestag eingebrachten, fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD- Verbotsverfahren habe ich nicht unterschrieben. Im Austausch mit Verfassungsrechtlern hat sich bei mir der Eindruck verfestigt, dass der Erfolg eines solchen Verfahrens durchaus fraglich ist. Im Gegenteil: Beim Scheitern eines solchen Verbotsverfahrens würde die AfD ihr Opfernarrativ noch verstärken. Daher will ich die AfD im Diskurs, im Wettbewerb um die besten Ideen stellen.“
Nachfrage: Wie werden Sie bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren votieren?
Aufgrund des zu vermutenden Ausbleibens des Erfolgs des Verfahrens (wie hinlänglich begründet), werde ich gegen den Antrag votieren. Meiner Meinung nach wäre ein Ausbleiben des Erfolgs des Verfahrens ein Konjunkturprogramm für die AfD.
Grüne: Zoe Mayer (Karlsruhe-Stadt)

Die Antworten von Zoe Mayer
Statement zu allen Fragen
Ich unterstütze das Verfahren von Renate Künast, das auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD abzielt. Aus dem Antrag geht hervor, dass vor einem möglichen Verbot der AfD durch den Bundestag die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sorgfältig geprüft werden sollen. Es wird ausdrücklich vorgeschlagen, unabhängige Gutachter*innen mit der Analyse der rechtlichen und politischen Perspektiven eines Verbots zu beauftragen. Es ist wichtig, an dieser Stelle klarzustellen, dass wir uns mit diesem Antrag nicht gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens aussprechen. Ganz im Gegenteil: Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass genügend belastbare Beweise vorliegen und diese systematisch zusammengetragen werden. Auf dieser Grundlage soll der Bundestag dann eine fundierte Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens treffen. Nach ausführlicher Diskussion mit mehreren Kolleg*innen aus dem Parlament sind wir der Überzeugung, dass dies der vielversprechendste Weg ist, um im Bundestag eine Mehrheit zu erreichen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass es in Verfahren dieser Art völlig normal ist, dass mehrere Anträge gestellt werden. Die Anträge von Wanderwitz und Künast stehen sich dabei keineswegs im Weg, sondern schlagen lediglich unterschiedliche Wege vor, um das gleiche Ziel zu erreichen. Der Antrag von Wanderwitz legt den Fokus darauf, rechtzeitig zu handeln, während der Antrag von Künast betont, dass wir gut vorbereitet sein müssen, um ausreichend Beweise gegen die AfD vorlegen zu können. Beide Anträge verfolgen also unterschiedliche Schwerpunkte, die aber zu gegebener Zeit auch zusammengeführt werden könnten, um die Erfolgsaussichten insgesamt zu erhöhen. Ich möchte abschließend unterstreichen, dass ich voll und ganz hinter dem Erfolg eines Verbotsverfahrens stehe.
Zoe Mayer zu den AfD-Verbotsanträgen auf Instagram
AfD: Marc Bernhard (Karlsruhe-Stadt)

Marc Bernhard
Wie werden Sie bei der kommenden Sitzung zum AfD-Verbotsantrag abstimmen?
Ich werde niemals im Leben antidemokratische Vorgänge gegen eine Oppositionspartei befürworten, die Millionen von Wählern in allen Parlamenten vertritt.
Welche Argumente sprechen Ihrer Meinung nach für oder gegen ein Parteiverbot der AfD?
Es gibt kein einziges Argument dafür, 25 Prozent der Wähler ihrer Stimme bei den Wahlen zu berauben. Wir sind als Opposition die einzig wahren unabhängigen Hüter der Verfassung.
Wie bewerten Sie die Chancen des Antrags, sowohl im Bundestag als auch vor dem Bundesverfassungsgericht?
Antidemokratische Hetze darf im Bundestag keine Mehrheit haben. Diese Hetze ist substanzlos und würde spätestens vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden.
Sehen Sie in einem Parteienverbot eine Gefahr für die politische Debattenkultur in Deutschland?
Natürlich. Bereits jetzt trauen sich 70 Prozent der Menschen in Deutschland nicht mehr offen ihre Meinung zu sagen. Schon allein die Ankündigung eines Verfahrens bewirkt eine weitere massive Einschüchterung der Menschen und Unterdrückung des demokratischen Diskurses. Die wirkliche Gefahr für die Demokratie geht von diesem Verbotsantrag aus.
AfD-Verbot: Antrag der Grünen (Drucksache 20/14105)
AfD-Verbot: Interfraktioneller Antrag (Drucksacke 20/13750)
Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach der Mehrheit im aktuellen Bundestag.
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