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Karlsruhe: Ärger mit "Reichsbürgern": So reagieren die Karlsruher Behörden

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Ärger mit "Reichsbürgern": So reagieren die Karlsruher Behörden

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    Foto: Jens Schierenbeck
Symbolbild
    Foto: Jens Schierenbeck Symbolbild Foto: Jens Schierenbeck

    225 Seiten misst das Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, welches vom Brandenburgischen Institut  für Gemeinwesenberatung herausgegeben wurde. Darin zu finden: Begriffserklärungen, rechtliche Hintergründe und Empfehlungen. Die Verfassungsschutzbehörde hat  in Pressemitteilungen Orientierungshilfen gegeben. Folgende Handlungsweisen werden vom Land Baden-Württemberg allen Behördenmitarbeitern - auch in Karlsruhe - empfohlen:

    • Es ist sinnlos, mit "Reichsbürgern" zu diskutieren. Denn "Reichsbürger" verfolgen damit das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken.
    • Bei Vergehen von "Reichsbürgern" sollten staatliche Stellen schnell und konsequent handeln. Wenn ein "Reichsbürger" beispielsweise Manipulationen am Kfz-Kennzeichen vornimmt, sollte unverzüglich der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagt und zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung geprüft werden.
    • Soweit das Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder eine vollstreckbare Pflicht betroffen ist (zum Beispiel Weigerung der Entrichtung von Gebühren oder Steuern, Verletzung der Ausweispflicht), sollte die Möglichkeit der Ahndung durch Verhängung eines Bußgeldes und die Vollstreckung im Verwaltungswege konsequent ausgenutzt werden.
    • Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ sollten unverzüglich bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.
    • Dienstlicher Schriftwechsel mit "Reichsbürgern" sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.
    • Soweit lediglich Erklärungen oder Proklamationen zugeleitet werden, sollte auf diese nicht reagiert werden. Bei konkreten Anträgen sollte eine kurze schriftliche Antwort erfolgen. Die Praxis hat gezeigt, dass Erläuterungen der Rechtsfragen die Antragsteller in der Regel nicht überzeugen und weitere Schreiben nach sich ziehen.
    • Materialien von "Reichsbürgern" mit rechtsextremistischen Inhalten sollten dem Verfassungsschutz übermittelt werden.

    Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten "Reichsbürgers" auf Polizisten soll der Verfassungsschutz die radikale Gruppierung nun genauer ins Visier nehmen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, will die Bewachung durch den Geheimdienst prüfen lassen.

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