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Karlsruhe: Änderung der EEG-Umlage: Werden Bus und Bahn in Karlsruhe bald teurer?

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Änderung der EEG-Umlage: Werden Bus und Bahn in Karlsruhe bald teurer?

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    Die Rückerstattung der EEG-Umlage verändert sich: Bringt sie Preiserhöhungen im ÖPNV mit sich?
    Die Rückerstattung der EEG-Umlage verändert sich: Bringt sie Preiserhöhungen im ÖPNV mit sich? Foto: ErS

    Antworten in Sachen Wegfall der Rückerstattung der EEG-Umlage und die damit verbundenen Folgen für den Karlsruher Nahverkehr wollte die FDP-Fraktion mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung Mitte April. Diese hat nun geantwortet - stellt allerdings in Frage, ob sich hier durch das neue Bundesgesetz überhaupt etwas ändert. Die FDP fragte: "Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den von der Bundesregierung geplanten Wegfall der EEG-Umlagen-Rückerstattung noch zu verhindern?"

    Wer muss zahlen: Stadt oder Fahrgast?

    Diesbezüglich machte die Stadtverwaltung deutlich, dass das am 8. April vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neuerung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) den EEG-Vorteil für Schienenbahnen nicht entfallen lasse, sondern lediglich verändere."Die ursprünglichen Risikobetrachtungen für die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe mit jeweiligen Auswirkungen in Millionenhöhe sind deshalb überholt", teilt sie mit. Die Öffentlichen der Fächerstadt sind laut Verwaltung auch dabei, wenn es darum geht, die Lobbyarbeit im Interesse der Deutschen Verkehrsunternehmen zu übernehmen.

    Um drohende Verluste aufzufangen,stellen die Liberalen in ihrer Anfrage zwei Grundfragen in den Raum: So könnten die Verluste erstens durch Zahlung eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt egalisiert werden, zum anderen jedoch könnte der drohende Millionen-Verlust durch eine Umlage auf den Fahrpreis für Bus und Bahnen aufgefangen werden. Doch die Stadtverwaltung sieht die Karlsruher Verkehrsgesellschaften vor keinen gravierenden Veränderungen: Antragsberechtigt seien laut Gesetz "alle Schienenbahnen mit einem Stromverbrauch von mindestens zehn Gigawattstunden." Sowohl die VBK als auch die AVG weisen einen deutlich höheren Verbrauch aus - dadurch ändere sich für sie faktisch nichts.

    Weiter führt die Stadt aus: "Bislang ist für 10 Prozent des Stromverbrauchs die EEG-Umlage in vollem Umfang zu leisten, und für den übrigen Verbrauch beträgt die EEG-Umlage 0,05 Cent je Kilowattstunde. Wäre der EEG-Umlagenvorteil entfallen, wie dies im letzten Jahr nicht auszuschließen war, hätte dies das Jahresergebnis der Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe jeweils im siebenstelligen Bereich negativ beeinflusst. Nach dem Gesetzentwurf für die Novellierung des EEG vom 8.4.14 ist nach derzeitigen Schätzungen davon auszugehen, dass die negative Beeinflussung des Jahresergebnisses je Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe gegebenenfalls im sechsstelligen Bereich liegen könnte."

    KVV kennt das Problem

    Damit sei die drohende Mehrbelastung innerhalb des Planes der einzelnen Verkehrsgesellschaften aufzufangen. "Darüber hinaus berücksichtigt zum Beispiel die AVG den EEG-Umlage-Sachverhalt in den zukünftig zu vereinbarenden Verkehrsverträgen", so die Verwaltung weiter.

    Doch was bedeutet all dies nun für Ticketpreise und städtischen Haushalt? Eine Zuschusszahlung aus diesem ist laut Verwaltung jedenfalls nicht vorgesehen. Auf die Preisgestaltung für den Verkehrsverbund hätten die einzelnen Gesellschaften ohnehin keinen direkten Einfluss. Gleichwohl gilt aber, dass der KVV mit dem Problem vertraut ist, die Entwicklung also jederzeit in seine Preise einfließen lassen könnte.

    Kostenerhöhungen dieser Größenordnung seien jedoch nichts Neues für die Karlsruher Öffentlichen, sodass das Problem mit der üblichen Fahrpreiserhöhung abgefedert werden könnte. "Deutlich erhöhte Fahrpreise sind nach den aktuellen Risikobetrachtungen daher nicht anzunehmen", so die Verwaltung.

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