"Für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) würden Einschränkungen bei der Rabattierung der EEG-Umlage eine weitere finanzielle Belastung bedeuten", erläutert eine Sprecherin auf ka-news-Anfrage.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe bisher für energieintensive Unternehmen und Schienenverkehrsunternehmen, wie es die VBK sind, eine besondere wirtschaftliche Entlastung vorgesehen. "Würde der EEG-Umlagenvorteil entfallen oder erheblich gekürzt werden, würde dies das Jahresergebnis der VBK negativ beeinflussen." Moderate Fahrpreiserhöhungen seien dann nicht auszuschließen, aber vollumfänglich könnten diese zusätzlichen Kosten nicht auf den Fahrgast umgelegt werden. "Das bedeutet, dass hier auch Mehrkosten auf die Aufgabenträger und damit auf die Kommunen zukommen", warnen die VBK.
"Die Fahrgäste und Nahverkehrsunternehmen sollen die Zeche der Energiewende zahlen. Das wäre ein umweltpolitischer Sündenfall", kritisiert der Chef des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Jürgen Fenske, der zugleich die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) leitet.
Der Referentenentwurf sieht vor, den Strompreisrabatt für größere Verkehrsbetriebe mit mindestens 10 Gigawattstunden Verbrauch schrittweise von jetzt 90 Prozent bis zum Jahr 2018 auf 70 Prozent der vollen EEG-Umlage abzusenken. Zugleich soll die Verbrauchs-Untergrenze für den Einstieg in das Rabattsystem deutlich gesenkt werden, so dass auch kleinere Verkehrsunternehmen künftig Stromkosten sparen können.
Unter dem Strich bringe die Änderung den Verkehrsunternehmen eine klare Mehrbelastung von bundesweit mehr als 150 Millionen Euro im Jahr 2018, warnt der VDV. Dabei wäre der gesamte Schienenverkehr, also auch der Personenfernverkehr und der Güterverkehr betroffen.
Im Durchschnitt erwirtschaften Verkehrsbetriebe ihre Kosten zu 77 Prozent selbst, so aktuelle Zahlen des VDV. Der Rest kommt aus der öffentlichen Hand.
Die EEG-Umlage auf den Strompreis beträgt 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Aus ihr finanziert der Verbraucher den Ausbau alternativer Energien aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas mit. Ausgenommen sind viele industrielle Großkunden, die im internationalen Wettbewerb stehen - etwa aus der Metall-, Chemie- oder Papierindustrie und eben auch größere Unternehmen des Schienenverkehrs. Die Ausnahmeregelungen werden von der EU scharf kritisiert. Die Bundesregierung will und muss sie deshalb schnell einschränken, um ein EU-Beihilfeverfahren zu vermeiden.