Lieber Hans-Peter Uhl,
ich schreibe Ihnen, um Sie zu loben. Anders als Ihre Parteikollegin, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die ebenfalls im Innenausschuss vertreten war und nun eine der schärfsten Kritikerinnen des Gesetzentwurfs ist, stehen Sie wenigstens zu der nachträglichen Änderung des Gesetzes. "Es gibt laut höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland kein Recht, sich zu verstecken", verteidigen Sie sich tapfer gegen den Sturm der Entrüstung. Das ist wenigstens konsequent. Besser macht es die ganze Sache allerdings nicht.
Wer sich verstecken will, hat es in Deutschland ohnehin schwer. Um Meldeämter kommt niemand herum. Wenn es nach Ihnen geht, lieber Hans-Peter Uhl, werden diese künftig zu willigen Erfüllungsgehilfen der Werbewirtschaft. Denn selbst wenn man hier der Weitergabe seiner Daten widerspricht, können Adresshändler diese dennoch abfragen. Voraussetzung ist, dass mit den abgefragten Daten nur ein bereits bestehender Datenbankeintrag bestätigt oder berichtigt werden soll. So können theoretisch sogar illegal aufgebaute Datenbanken mit staatlicher Hilfe untermauert werden.
Lieber Hans-Peter Uhl, es ehrt Sie, dass Sie wenigstens zu dem stehen, was Sie entworfen und beschlossen haben - im Gegensatz zu vielen anderen. Dennoch sollten Sie in diesem Fall vielleicht noch einmal in sich gehen und über Ihren Vorstoß nachdenken. Am besten mit ausgestöpselten Telefon - nicht dass Sie dabei von einem Werbeanruf gestört werden.
Es grüßt Sie aus Karlsruhe Ihr Felix Neubüser