Die Landesregierung hat am 25. Juni eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Corona-Verordnung gilt ab Montag, den 28. Juni. Sie umfasst gestufte Regelungen nach 7-Tage-Inzidenz-Bereichen unter 10 (Inzidenzstufe 1), 10 bis 35 (Inzidenzstufe 2), 35 bis 50 (Inzidenzstufe 3) und über 50 (Inzidenzstufe 4).
Karlsruhe darf lockern und macht es auch
"Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe hat am 27. Juni bekanntgemacht, dass sowohl im Stadt- wie auch im Landkreis Karlsruhe die Sieben-Tage-Inzidenz entsprechend den durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten Werten an fünf aufeinander folgenden Tagen vor dem 28. Juni den Schwellenwert von zehn unterschritten hat. Damit gilt die Inzidenzstufe eins und damit die weitest gehenden Lockerungen", erklärt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

So dürfen sich zum Beispiel wieder 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, private Feiern können mit bis zu 300 Personen (in geschlossenen Räumen nur 3G = Geimpfte/Getestete/Genesene) stattfinden.
Veranstaltungen mit 1.500 Menschen
Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Oper, Konzerte, Flohmärkte, Stadtfest etc.) sowie Wettkampfveranstaltungen im Sport im Freien mit maximal 1.500 Personen (in geschlossenen Räumen max. 500 Personen) können stattfinden.

Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken sowie Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen sowie der Einzelhandel können ohne Beschränkung der Personenzahl öffnen.
Auch der touristische Verkehr (mit 3G) und Sportveranstaltungen können ohne Beschränkung der Personenzahl bzw. besondere Regelungen stattfinden.
Überblick über alle Regeln
Alle Regelungen der neuen Corona-Verordnung im Überblick:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf
Das Gesundheitsamt weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die allgemeinen Regeln wie Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen (wo keine Ausnahme besteht), Corona-App benutzen und regelmäßiges Lüften nach wie vor gelten, und appelliert an die Bevölkerung, diese Regelung weiterhin einzuhalten und so die niedrigste Inzidenzstufe und die mit ihr gewonnen Freiheiten zu sichern.
Die neue Corona-Verordnung als pdf:
Dateiname | : | Aktuelle Corona-Verordnung vom 28. Juni |
Dateigröße | : | 1679607 |
Datum | : | 28.06.2021 |
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