Für mindestens 13 Personen könnte die Teilnahme an einer Demonstration in der Günther-Klotz-Anlage am 3. Juni 2021 finanzielle Folgen haben. Dies geht aus einer Anfrage der Die Linke-Fraktion aus dem Karlsruher Gemeinderat hervor. Doch um was genau geht es?
Was war passiert?
Am 3. Juni 2021 war in der Günther-Klotz-Anlage in Karlsruhe eine Demonstration der Querdenken-Bewegung angemeldet. Rund 800 Personen nahmen an der Querdenken-Demo teil. Im Verlauf des Tages kamen laut Polizei weitere Gruppierungen hinzu. Unter anderem wurden 250 Personen dem Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) zugeordnet.

"Im Rahmen der Kundgebung von Querdenken721 kam es zu einer Einkesselung einer großen Anzahl von Teilnehmer der angemeldeten Gegenkundgebung. Aus für die betroffenen Personen nicht ersichtlichen Gründen wurden sie von der Polizei über mehrere Stunden eingeschlossen. Nicht nur wurden den Kundgebungsteilnehmern ihr Recht auf Trinken und körperliche Unversehrtheit genommen – die Polizei hat es unterbunden, dass die Menschen mit Wasser versorgt wurden oder sich gegen die Sonne schützen konnten -, auch erhielten viele im Nachgang einen Bußgeldbescheid", schreibt die Fraktion in ihrer Anfrage an die Stadtverwaltung.
Die Fraktion hatte sich bereits in der Vergangenheit zum aus ihrer Sicht "rechtswidrigen Polizeieinsatz" positioniert und Aufklärung gefordert. "Dass nun auch noch Bußgeldbescheide an die Teilnehmer versendet wurden, legt für uns den Verdacht nahe, dass hierdurch im Nachgang eine Rechtfertigung für die polizeiliche Maßnahme der Einkesselung geliefert werden soll und Teilnehmer des Gegenprotests eingeschüchtert werden sollen", erklärt die Fraktion weiter.
Knapp 2.600 Euro Bußgeld verhängt
Weiter heißt es: "Eine kritische Aufarbeitung der Ereignisse, wie wir sie gefordert hatten, sieht in unseren Augen anders aus. Unsere Fraktion möchte sich anhand der Anfrage einen Überblick über das Ausmaß der im Nachgang verhängten Bußgelder gegen die Kundgebungsteilnehmer des AAKA. Gerade in Bezug auf die Kundgebung von Querdenken, bei der am Tag selbst offensichtliche Verstöße gegen Abstands- und Maskenregelung wahrzunehmen waren, entsteht der Eindruck, dass die Ordnungsbehörde mit zweierlei Maß misst."

Wie die Stadt in ihrer Antwort schreibt, wurden insgesamt 16 Anzeigen vorgelegt, 13 Bußgeldbescheide wurden erlassen und drei Verfahren eingestellt. Insgesamt wurden Bußgelder in einer Höhe von 2.592 Euro verhängt. Dabei wurden laut Stadt folgende Ordnungswidrigkeiten geahndet:
- Ein Verfahren aufgrund fehlendem Mund-Nasen-Schutz und Abstand – Verwarnungsgeld: 35 Euro
- Drei Verfahren aufgrund von Auflagenverstößen – Geldbuße: jeweils 300 Euro
- Neun Verfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Verordnung/Ansammlung – Geldbuße: jeweils 150 Euro.
Bisher wurden sechs Verfahren abgeschlossen, sieben Verfahren sind weiter offen. Insgesamt wurde gegen neun Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt von denen zwei stattgegeben und drei abgelehnt wurden. Vier weitere Einsprüche werden noch vom Amtsgericht geprüft.
Hinweis: Kommentare geben nicht die Meinung von ka-news wieder. Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen. Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!