„Die Einstellung ist ein wichtiges Signal für die soziale Arbeit im Fußball. Gleichzeitig hat der Richter deutlich gemacht, dass es ihm auch um eine Signalwirkung ging, auch wenn die Gesetzgebung so bleibt, wie sie ist“, erklärt Helge Limburg, Berichterstatter für Fankultur von B90/Die Grünen im Bundestag, in einer Pressemeldung.
„Soziale Arbeit im Fußball lebt vom Vertrauen“
Das unterstreiche die dringende Notwendigkeit einer Reform der Strafprozessordnung. „Soziale Arbeit im Fußball lebt vom Vertrauen im Austausch und der Zusammenarbeit. Sie ist elementar wichtig und trägt entscheidend zur Gewaltprävention bei.“

Wenn Sozialarbeiter ihre besondere Vertrauensstellung verlieren, weil sie unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen zur Aussage gezwungen werden können, „gehe das notwendige Vertrauen und damit die Grundlage der Zusammenarbeit verloren“, so Limburg.
Bundestagsabgeordneter will Zeugnisverweigerungsrecht umsetzen
„Ich setze mich dafür ein, dass die soziale Arbeit analog zu anderen Geheimnisträgern besonders geschützt wird und ein Zeugnisverweigerungsrecht bekommt. Wenn die Bundesregierung nicht bereit ist zu handeln, werden wir selbst einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen“, so Limburg.
Auch das BfZ will Reform des § 53 StPO
Das Berufungsverfahren gegen das Fanprojekt Karlsruhe wurde am Donnerstag, 16. Oktober, am Landgericht Karlsruhe gegen Auflagen eingestellt. Der vorsitzende Richter Peter Stier betonte in der Verhandlung das rechtliche Dilemma des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter, das jedoch nur politisch gelöst werden könne.
Das „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ) begrüßte die Einstellung auf ihrer Webseite, betonte aber, dass die betroffenen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen kein Schuldeingeständnis abgegeben hätten. Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, endlich Rechtssicherheit für die Soziale Arbeit zu schaffen, um künftige Strafverfahren zu vermeiden.
Die Ermittlungen hätten laut BfZ zu großer Unsicherheit und Vertrauensverlust in der Sozialen Arbeit geführt. Die verhängten Geldauflagen zwischen 1.500 und 3.150 Euro bezeichnet das Bündnis als skandalös. Nur ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht könne Sozialarbeiter und ihre Arbeit schützen. Das Bündnis kündigte an, sich weiter aktiv in die politische Debatte einzubringen.
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