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Straftaten im Netz: So ermitteln die Polizei-Kanäle auf Social Media

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Tatort Internet: Wie agieren die Social-Media-Kanäle der Polizei?

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    Nicht selten sind Kinder im Netz Opfer von Gewalt (Symbolbild)
    Nicht selten sind Kinder im Netz Opfer von Gewalt (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Anfang 2023 ging ein Gewaltvideo online, in dem eine 14-Jährige von einer Mädchengruppe in Rastatt, brutal attackiert wurde. Diverse Schaulustige filmten die Gewalttat und verbreiteten diese im Internet. Ebenfalls unter solchen Videos markiert: die offizielle Seite der lokalen Polizeistelle.

    Der Vorfall führte zu intensiven Ermittlungen der Beamten des Polizeireviers Rastatt. Dazu wurden auch die Videoausschnitte in den sozialen Medien aufgewertet und ebenso Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet.

    Wie ermittelt die Polizei im Netz (Symbolbild)
    Wie ermittelt die Polizei im Netz (Symbolbild) Foto: David Young/dpa

    „Unsere Social-Media-Kanäle auf Facebook, X und Instagram werden in erster Linie für die Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Zeugenaufrufe und den damit einhergehenden direkten Bürgerdialog genutzt“, so ein Sprecher der Pressestelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe gegenüber ka-news. Für die Erstattung einer Strafanzeige verweisen die Beamten grundsätzlich auf die Onlinewache der Polizei Baden-Württemberg oder auf eine nächstgelegene Polizeidienststelle hin.

    Erste Anlaufstelle Onlinewache

    Die Onlinewache der Polizei dient generell als erste Anlaufstelle für Zeugen oder Geschädigte von Straftaten im Netz. Über das Serviceangebot können Privatpersonen Strafanzeige stellen, wenn sie beispielsweise eine verdächtige Beobachtung gemacht haben.

    Wichtig hierbei: Da bei Straftaten im Netz das Internet selbst der Tatort ist, muss auf der Online-Wache bei verdächtigen Beobachtungen oder wenn man im Netz Opfer geworden ist, das Internet als Ort des Ereignisses ausgewählt werden.

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    Foto: Maurizio Gambarini/dpa

    Social-Media-Kanäle können auch Hinweise zu künftigen Ermittlungen liefern

    „Aber unsere Social-Media-Kanäle können auch Hinweise auf mutmaßliche Straftaten liefern, insbesondere wenn Nutzer uns direkt auf strafrechtlich relevante Posts oder Inhalte aufmerksam machen“, heißt es weiter. Ermittlungen sind zwar nicht der eigentliche Zweck der Social-Media-Kanäle der Polizei, doch sie werden durchaus genutzt, um die Hinweise zu sichten und – sofern erforderlich und geboten – an die zuständigen Ermittlungsbereiche weiterzuleiten.

    „Wir bei der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit haben aber keine Mitarbeitenden speziell dafür ‚abgestellt‘, um die sozialen Netzwerke nach strafrechtlich relevanten Inhalten zu durchforsten“, so der Sprecher.

    Hass und Hetze um Netz. (Illustration)
    Hass und Hetze um Netz. (Illustration) Foto: Fabian Sommer/dpa

    Ermittlungen auf Social-Media-Plattformen birgt viele Herausforderungen

    Die Ermittlungen im Bereich Social Media stellen zudem besondere Herausforderungen dar, wie die Identifizierung anonymer Nutzer, die Verbreitung von Falschinformationen und die unter Umständen große Menge potenziell relevanter Daten.

    Bei Gewaltvideos mit unbekanntem Opfer setzt die Polizei auf gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Ansprachen in der Community und Kooperation mit anderen Dienststellen, um Hinweise zur Identität und weitere Ermittlungsansätze zu erhalten, welche dann an die zuständigen Ermittlungsbereiche weitergeleitet wird. Zum genaueren Vorgehen bei Ermittlungen auf Social Media machte das Polizeipräsidium Karlsruhe keine weiteren detaillierten Angaben.

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