Eine bröckelnde und mit Graffiti beschmierte Fassade, eingeschlagene Fenster und Müllstapel vor der Tür: Die leerstehenden Häuser in der Werderstraße 76 und 78 sind verdreckt und verfallen immer weiter.
Erste Schädlingsbekämpfung 2023
Komplett unbewohnt sind sie jedoch nicht - Tauben und Schaben haben sich dort eingelebt und drohen, sich auf die angrenzenden Gebäude auszubreiten.
Bereits 2023 rückte das Ordnungs- und Bürgeramt zur Schädlingsbekämpfung an. Weitergehende Schritte wurden nicht eingeleitet, doch warum? Zuletzt pochten die Grünen im August auf eine Antwort (ka-news berichtete).
Die Eigentümer sind nicht erreichbar
Im September liegt schließlich die Stellungnahme der Stadtverwaltung vor. Das Problem: Die Eigentümer sind der Stadt bekannt, ihr Wohnort jedoch nicht.
Einer Aufforderung an die Eigentümer im Jahr 2023, die Schädlingsbekämpfung selbst durchzuführen, schlug fehl. Die Verfügungen wurden öffentlich zugestellt, also offiziell bekanntgemacht. Gebracht hat es nichts. Die Stadt griff zur Ersatzvornahme, führte die Schädlingsbekämpfung selbst durch. Knapp zwei Jahre später droht dasselbe Szenario erneut.

Warum ist das Prozedere so umständlich?
Der Zugriff auf Eigentum ist nur innerhalb strenger rechtlicher Grenzen erlaubt. Deswegen kann das Ordnungs- und Bürgeramt erst eingreifen, sobald eine Gefährdung unmittelbar bevorsteht. Zum Beispiel, wenn eine Verbreitung von Krankheitserregern zu befürchten ist.

Was ist der Plan?
- Eigentümer erhalten eine neue Verfügung nach dem Infektionsschutzgesetz. Darin werden sie verpflichtet, die Schädlingsbekämpfung durchzuführen.
- Erneute Aufforderung der Eigentümer zur Schädlingsbekämpfung per öffentlicher Zustellung. Bleibt dies ohne Reaktion, müsste das Ordnungs- und Bürgeramt selbst die Schädlinge beseitigen (Ersatzvornahme).
- Die Kosten sollen den Eigentümern in Rechnung gestellt werden. Da die Stadtverwaltung von einer Nichtzahlung ausgeht, werden gleichzeitig Zwangsmaßnahmen angedroht.
Wohl keine Maßnahmen durch Bauordnungsamt
Das Bauordnungsamt wird nach dem gleichen Muster vorgehen. Doch in diesem Fall werden so schnell wohl keine Maßnahmen erfolgen.
Der Grund: „Eine marode Bausubstanz führt noch nicht zu einer konkreten Gefahr. Diese wäre beispielsweise zu begründen, wenn ein Ziegel in den öffentlichen Bereich zu fallen droht“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.
Versteigerung möglich?
Könnte das Problem nicht leichter durch eine Zwangsversteigerung gelöst werden? Oder die Volkswohnungen die Gebäude erwerben? Diese Fragen stellten die Grünen bereits im August an die Stadtverwaltung.

Doch für eine Versteigerung müsse die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Ein Ankauf durch die städtische Wohnbaugesellschaft (Volkswohnung) sei nur denkbar, wenn die Kosten für Kauf und Sanierung wirtschaftlich tragbar seien und vorher genau geprüft werden.
Die Stadtverwaltung bittet den Gemeinderat am 30. September um Kenntnisnahme.
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