Der Verbraucherschutz Baden-Württemberg äußerte sich dazu am 2. September auf Anfrage ka-news eindeutig: „Wir sehen hier die Behörden und Gerichte in der Pflicht, Veröffentlichungsprozesse zu beschleunigen und nicht zu verschleppen, sodass eine unverzügliche Veröffentlichung möglich ist.“
„Eine derart verzögerte Veröffentlichung hätte für Verbraucher wenig Nutzen“
Auch den Karlsruher Beschluss könne man nachvollziehen: „Eine derart verzögerte Veröffentlichung hätte für Verbraucher wenig Nutzen.“ Gerade bei solchen Verstößen sei es entscheidend, dass die Öffentlichkeit schnell informiert werde. Gegen eine sofortige Veröffentlichung, wie es das Gesetz vorsieht, richte sich das Urteil nicht – vielmehr verpflichte es die Behörden, Verstöße zeitnah und ohne Verzögerung bekannt zugeben.
Welche konkreten Folgen das Urteil für die künftige Veröffentlichungspraxis haben wird, ist allerdings noch offen. „Wir hoffen jedoch, dass es künftig keine unnötigen Verzögerungen mehr gibt, die eine Veröffentlichung verhindern, wenn eindeutige Verstöße vorliegen“, betonte der Verbraucherschutz.
Was ist die sogenannte „Ekelliste“?
Regelmäßig finden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung statt. Restaurants mit Mängeln landen auf der sogenannten Ekelliste. Der neueste Eintrag in Karlsruhe stammt vom 2. Juni 2025. Das Gute ist: Die Betreiber der Lokale arbeiten an der Behebung der Mängel.
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