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Wespen und Hornissen: Wichtige Tipps für den sicheren Umgang

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Stichalarm in Karlsruhe – So hältst du Wespen fern

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    Im Stadtgarten wurde 2021 ein Nest der Asiatischen Hornissen aus einer Platane entfernt.
    Im Stadtgarten wurde 2021 ein Nest der Asiatischen Hornissen aus einer Platane entfernt. Foto: Stadt Karlsruhe, GBA, Stephan Gehrlein

    Wespen stechen nur bei Bedrohung

    Wespen stellen in der Regel keine Gefahr dar. Sie stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb sollten heftige Bewegungen und Wegpusten möglichst vermieden werden. Weitere Tipps im Umgang lauten:

    • Nahrungsmittel im Freien abdecken und Reste wegräumen
    • Kindern nach dem Essen den Mund abwischen
    • Bunte Kleidung vermeiden
    • Auf starke Parfüms verzichten
    • Wohnraum mit Fliegengittern schützen

    Wespennest gefunden: Was nun?

    Wespen übernehmen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Sie bekämpfen Schädlinge und bestäuben wie Bienen Blüten. Aktive Wespennester sollten keinesfalls grundlos und nicht selbstständig entfernt werden. Dafür sollten Fachpersonen hinzugezogen werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, bis zum ersten Frost zu warten. Das leere Nest darf eigenhändig entfernt werden.

    Immer Distanz wahren: Europäische Hornisse steht unter Schutz

    Europäische Hornissen stehen unter Schutz, da sie immer seltener werden. Ihre Nester dürfen nicht abgenommen werden. Sie verhalten sich meist friedlich und scheu – stellen also in der Regel keine Gefahr dar. Trotzdem empfiehlt es sich, eine Distanz von zirka zwei Metern zu ihnen einzuhalten. Falls nötig, können Nester durch geschultes Fachpersonal umgesiedelt werden. Dafür können sich Betroffene an den Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt wenden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der städtischen Website: karlsruhe.de/umwelt-und-arbeitsschutz.

    Meldepflicht bei der Asiatischen Hornisse

    Die aus Südostasien stammende Hornissenart wird nach europäischem Recht als invasiv eingestuft. Deshalb wurden sie lange Zeit verpflichtend bekämpft. Seit Ende März dieses Jahres hat sich die Rechtslage geändert. Nester müssen nicht mehr verpflichtend beseitigt werden. Dadurch entfällt die Kostenübernahme, sodass Eigentümer selbst für die Entfernung zahlen müssen. Die Nester sollen dennoch gemeldet werden. Hierfür steht die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zur Verfügung: lubw.baden-wuerttemberg.de.

    Weitere Informationen

    Alles weitere Wichtige zur asiatischen Hornisse haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: Mit dem Frühling kehrt die Asiatische Hornisse zurück – Was Sie jetzt wissen sollten

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