Die einen lieben sie, die anderen verteufeln sie - E-Scooter sind seit einigen Jahren fester Bestandteil des Mobilitätsangebots in vielen deutschen Städten. Sie ergänzen die Mobilität im öffentlichen Raum und werden von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt. Wer eine Strecke etwa nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren möchte, kann per App schauen, wo der nächste elektrische Scooter steht und ihn dort gleich buchen. Angekommen am Ziel, wird er abgestellt und online bezahlt. Doch welche Anbieter gibt es in Karlsruhe? Und welche Regeln gelten, wenn man mit dem E-Scooter unterwegs ist? Das erfahren Sie hier.
E-Scooter in Karlsruhe: Diese Anbieter gibt es in der Stadt
Es gibt einige große Firmen, die E-Scooter in deutschen Städten anbieten. In Karlsruhe stehen laut der Tourist-Information Karlsruhe für Nutzer drei verschiedene Unternehmen zur Auswahl, bei denen die Scooter ausgeliehen werden können:
Voi:
- Seit September 2019 gibt es Voi in Karlsruhe.
- Ursprünglich kommt das Unternehmen aus Schweden.
Dott:
- Dott ist in Karlsruhe seit Dezember 2019 vertreten.
- Etwa 300 E-Scooter stehen im Stadtgebiet zur Verfügung.
Bolt:
- Etwas neuer ist Bolt. Die E-Scooter dieser Firma stehen seit 2024 zum Ausleihen bereit.
- Neben Karlsruhe ist die Firma in 600 weiteren Städten weltweit vertreten.
Für alle drei Anbieter gibt die Tourist-Information Kosten von etwa 20 bis 29 Cent pro Minute und eine Startgebühr von einem Euro an.
E-Scooter in Karlsruhe: Diese Regeln gelten für die Benutzung
Wer einen E-Scooter bei einer der genannten Firmen ausleihen und benutzen möchte, muss sich an bestimmte Verkehrsregeln halten. Dazu gehören auch die Folgenden, von denen das Stadtportal karlsruhe.de berichtet:
- Ausgeliehen werden können E-Scooter normalerweise dort, wo der Vorgänger sie abgestellt hat. Dieses sogenannte Free-Floating-System, bei dem der E-Scooter zwar verkehrsgerecht, aber nicht an einer festgelegten Stelle abgestellt werden muss, hat in Karlsruhe seine Grenzen. So gibt es rund um den Hauptbahnhof sowie im Umfeld der Fußgängerzone in der Kaiserstraße ausgeschilderte Parkzonen, außerhalb derer E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Auch gibt es in Karlsruhe einige Parkverbotszonen. In diesen kann man eine Fahrt nicht beenden und den Scooter entsprechend auch nicht abstellen.
- Grundsätzlich ist es laut karlsruhe.de nicht erlaubt, E-Scooter auf dem Gehweg zu nutzen. Stattdessen müssen Radwege und Radfahrstreifen befahren werden. Ist beides nicht vorhanden, darf man auf der Straße fahren.
- Ein Führerschein ist zum Ausleihen und Fahren von E-Scootern nicht notwendig. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 Kilometern pro Stunde.
- Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie etwa beim Auto. Bis zu 0,5 Promille auf dem E-Scooter sind erlaubt, strafbar kann man sich laut karlsruhe.de aber schon ab 0,3 Promille machen.
- Eine Helmpflicht auf E-Scootern gilt nicht, das Tragen eines Helms wird aber dringend empfohlen.
- Seine Einkäufe auf dem Trittbrett des Scooters nach Hause zu fahren oder andere Dinge auf diese Weise zu transportieren, ist nicht erlaubt.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden