In Deutschland sollen junge Menschen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll BAföG genau das ermöglichen. Schülerinnen, Schüler und Studierende, deren Familien nicht allein für die Kosten aufkommen können, werden daher gefördert.
Wie viel Geld Berechtigte erhalten, ist unterschiedlich und seit der BAföG-Reform 2022 sind die Bedarfssätze deutlich angestiegen. Neben Informationen zum Höchstsatz stellt sich da auch die Frage nach dem Mindestsatz und dem Grundbedarf beim BAföG.
Übrigens: Das Studierendenwerk fordert aktuell, dass das BAföG genau wie das Bürgergeld erhöht wird.
Mindestsatz: Wie viel BAföG bekommt man mindestens?
Der Förderbedarf für Schülerinnen, Schüler und Studierende wird beim BAföG nicht individuell berechnet. Laut dem BMBF hat der Gesetzgeber daher bestimmte Beträge festgelegt, die typischerweise für den Lebensunterhalt benötigt werden. Die tatsächlichen Kosten sind nicht ausschlaggebend.
Der pauschal festgelegte Bedarfssatz soll die Lebenshaltungskosten sowie Ausbildungskosten decken. Zudem erhalten Berechtigte einen Zuschuss für die Unterkunft.
Die Bedarfe sind in § 12 und §13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geregelt. Demnach gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsfachschule oder Fachschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen, ein Grundbedarf in Höhe von 262 Euro. Schülerinnen und Schüler, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschule besuchen, erhalten 474 Euro. Wohnen Betroffene nicht bei den Eltern, steigt der Bedarf auf 632 Euro bzw. 736 Euro.
Für Studierende gilt beim BAföG ein Mindestsatz von 421 Euro, wenn sie eine Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen. Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten einen Mindestsatz von 452 Euro. Wohnen Studierende bei ihren Eltern, erhöht sich der Bedarf um monatlich 59 Euro. Sind sie bereits ausgezogen, erhöht sich der Satz für die Miete um 360 Euro.
Sind Studierende darüberhinaus bei der Krankenkasse nicht familienversichert und müssen eigene Beiträge zahlen, erhöht sich der Satz um 94 Euro für die Krankenversicherung und 28 Euro für die Pflegeversicherung. Sind Studierende freiwillig versichert, liegt der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bei 168 Euro und 38 Euro mehr.
Ein Beispiel: Studierende an einer Universität erhalten damit mindestens 511 Euro - nämlich wenn die bei ihren Eltern leben und noch familienversichert sind - und höchstens 1.018 Euro - nämlich wenn sie alleine wohnen und freiwillig versichert sind.
BAföG: Bestimmt der Bedarfssatz auch die Mindesthöhe?
Wer BAföG bezieht, bekommt nicht automatisch Geld in Höhe des passenden Bedarfsatzes vom BaföG-Amt überwiesen. Dem BMBF zufolge wird von dem Bedarfssatz noch das anrechenbare Einkommen und Vermögen abgezogen. Das kann sich aus verschiedenen Posten zusammensetzen:
- Eigenes Einkommen und Vermögen
- Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Einkommen der Eltern
Für alle Abzüge gelten laut dem BMBF aber auch Freibeträge, die die jeweiligen abzuziehenden Beträge senken. Nach Abzug aller Beträge ergibt sich die Förderhöhe. Liegt diese unter einem Betrag von zehn Euro, wird die Zahlung laut §51 BAföG allerdings nicht geleistet. Demnach liegt die Mindesthöhe für die Förderung bei zehn Euro.