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Mann täuscht Polizeikontrolle mit Blaulicht vor: Diese Strafe droht ihm jetzt

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Mann täuscht Polizeikontrolle mit Blaulicht in Baden-Württemberg vor: Diese Strafe droht ihm jetzt

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    Mit einem Blaulicht auf dem Dach hat ein Mann bei anderen Autofahrern im Kreis Reutlingen eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
    Mit einem Blaulicht auf dem Dach hat ein Mann bei anderen Autofahrern im Kreis Reutlingen eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Foto: David Inderlied, dpa (Symbolbild)

    An Fasching in andere Rollen schlüpfen, das war einem Mann aus Baden-Württemberg wohl nicht genug. Mit einem Blaulicht auf dem Dach durch die Straßen fahren und Polizei spielen. Das war der Plan eines Mannes, der allerdings aufflog. Die ganze Geschichte und welche Strafe dem Hobby-Beamten jetzt droht, erfahren Sie hier.

    Blaulicht Baden-Württemberg: Mann fährt mit Blaulicht durch Pfullingen und führt Verkehrskontollen durch

    Ein 21-Jähriger fuhr mit eingeschaltetem Blaulicht durch Pfullingen, einem Stadtgebiet von Reutlingen, und führte dort Verkehrskontrollen durch. Dafür stellte er sich quer vor andere Autos auf die Straße. Wie das Polizeipräsidium Reutlingen mitteilte, meldete sich ein Zeuge bei ihnen, nachdem ihm der blinkende Mercedes aufgefallen war.

    Der Wagen wurde mit vier Insassen auf einem Firmengelände in der Pfullinger Marktstraße von Streifenbeamten kontrolliert. Im Handschuhfach des Mercedes fanden die Polizisten ein mobiles Blaulicht, das beschlagnahmt wurde.

    Auch interessant: In Baden-Württemberg wird 2025 ein Blitzermarathon stattfinden.

    Autofahrer spielt Polizist: Welche Strafe drohen ihm?

    Diese Idee wird der 21-Jährige vielleicht mittlerweile bereuen, denn sich als Polizist auszugeben ist kein Kavaliersdelikt. Gegen den Mann wurde laut dem Polizeipräsidium Reutlingen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Amtsanmaßung eingeleitet.

    Dieser Straftatbestand liegt vor, wenn sich eine Person „unbefugt [...] mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf“, wie dem Paragraf 132 Strafgestzbuch (StGB) zu entnehmen ist.

    Den Autofahrer erwartet demnach eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

    Übrigens: Wer einmal zu viel aufs Gas gedrückt hat, für den kann es wegen des Bußgeldkatalogs schnell teuer werden. Auch Fahren ohne Führerschein kann zu großen Problemen für Betroffene werden. Autofahrer sollten zudem aufpassen, dass sie kein Messer im Auto haben, da das bei einer Kontrolle mehrere Tausend Euro Strafe kosten kann. Noch teurer wird es hingegen, wenn Sie einen roten Punkt an ihrem Auto entdecken - bis zu 100.000 Euro können dann fällig werden.

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