In Deutschland müssen nach und nach Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der 19. Januar ist dabei jedes Jahr eine wichtige Frist: Für bestimmte Jahrgänge steht dann der Umtausch an. Aber wie sieht der neue Führerschein, den man dann bekommt, eigentlich aus?
Führerschein-Umtausch bis 2033: EU-weite Einheitlichkeit
Rund 43 Millionen Führerscheine mussten und müssen laut ADAC in fälschungssichere, EU-weit einheitliche Exemplare umgetauscht werden – bis Januar 2033. Das gilt sowohl für Besitzer der alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine als auch neuerer Fahrerlaubnisse im Scheckkartenformat. Um die Behörden nicht zu überlasten, regelt in Deutschland ein zeitlicher Stufenplan, wann wer dran ist. Je nachdem, welche Art Führerschein Autofahrer bisher hatten, wann sie geboren wurden und in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde, gelten verschiedene Fristen für den Umtausch, informiert der ADAC.
Demnach mussten Inhaber eines alten Papierführerscheins diesen bis spätestens zum 19. Januar 2025 gegen das neue Scheckkartenformat tauschen. Als Nächstes steht der Umtausch aller Scheckkarten-Führerscheine an, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Autofahrer mit in diesem Zeitraum ausgestellten Führerscheinen haben eine Frist bis zum 19. Januar 2026. Später ausgestellte Führerscheine folgen gestaffelt in den kommenden Jahren. Das Ausstellungsjahr findet man bei dem Feld 4a auf dem Führerschein.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben für den Führerschein-Umtausch – unabhängig vom Dokumenttyp und Ausstellungsdatum – Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Führerschein-Umtausch-Rechner
Auf der Webseite des ADAC finden sich übersichtliche Tabellen zur Staffelung der Fristen für den Führerschein-Umtausch. Außerdem kann man in einem Formular angeben, welche Art Führerschein man hat sowie – je nachdem – Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr, woraufhin berechnet wird, bis zu welchem Datum man seinen Führerschein umtauschen muss.
Wie sieht der neue Führerschein aus?
Warum genau müssen alte Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden? Der ADAC verweist als Hintergrund auf die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die eine einheitliche und fälschungssichere Gestaltung von Führerscheinen in der ganzen EU vorsieht. Zudem sollen sämtliche Führerscheine in einer zentralen Datenbank registriert werden, um Missbrauch vorzubeugen.
Bussgeldrechner.org nennt als weiteren Vorteil die EU-weiten Standards: So wird es Polizisten aus einem anderen EU-Land bei Kontrollen erleichtert, die wichtigsten Informationen in einem Führerschein zu erfassen. So können Komplikationen und Missverständnisse durch Sprachbarrieren verhindert werden.
Wie sieht der EU-Führerschein aus?
- Der EU-Führerschein hat das sogenannte Scheckkartenformat, welches laut bussgeldrechner.com der ID-1-Norm entspricht: 86 mal 54 Millimeter. Die Farbe ist rosa-grün.
- EU-Führerscheine haben laut bussgeldrechner.org das EU-Symbol in der linken oberen Ecke – für Deutschland also das Länderkennzeichen „D“ auf blauem Hintergrund, das von einem Kreis aus Sternen umgeben ist.
- Laut dem digitalen Serviceportal der österreichischen Bundesverwaltung, www.oesterreich.gv.at, müssen die Scheckkartenführerscheine aus Polycarbonat zahlreiche fälschungssichere Merkmale aufweisen, zum Beispiel Hologramme, UV-Farben, Kippbilder und Mikroschrift.
- Auf der Vorder- und Rückseite befinden sich verschiedene Angaben – persönliche Informationen über den Fahrer und Fahrerlaubnisklassen – sowie ein biometrisches Passbild, die Unterschrift des Inhabers und Schlüsselzahlen. Durch Letztere werden laut ADAC Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen im Führerschein angegeben.
Dass es sich um einen neuen EU-Führerschein handelt im Vergleich zu früheren Führerscheinen, die zwar schon im Scheckkartenformat ausgegeben wurden, aber noch nicht allen Richtlinien entsprachen, erkennt man vor allem am Ablaufdatum der Gültigkeit, das unter dem Kürzel 4b eingetragen wird.
Während alte Scheckkartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, kein Ablaufdatum enthalten, gelten die neuen EU-weit einheitlichen Scheckkartenführerscheine laut ADAC für 15 Jahre. Nach Ablauf bekommt man wieder einen neuen – wie auch beim erstmaligen Umtausch ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. Laut der Webseite der Bundesregierung dient die Befristung dazu, Fälschungen zu erschweren, denn durch die regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und persönlichen Daten steigt die Sicherheit.
Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man sich ein Muster des EU-Führerscheins anschauen.
Digitaler Führerschein: Wann soll er kommen – und ist er Pflicht?
Zusätzlich zum Scheckkartenführerschein soll laut ADAC bis 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. Dieser soll EU-weit anerkannt und im European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) hinterlegt werden können. Wer den Kartenführerschein lieber physisch mitführt, muss jedoch nicht auf die digitale Version umsteigen.
Übrigens: Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat bringt zwar Vorteile bei Reisen innerhalb der EU, jedoch verlangen viele Länder außerhalb der EU zusätzlich einen internationalen Führerschein, da dieser eine amtlich beglaubigte Übersetzung darstellt. Ohne ihn kann es zu Problemen bei Mietwagen oder Verkehrskontrollen kommen.
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