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Privatverkauf beim Auto: Muss der Verkäufer eine Garantie gewähren?

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Privatverkauf beim Auto: Muss der Verkäufer eine Garantie gewähren?

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    Beim privaten Autokauf ist eine Garantie zumeist nicht vorhanden.
    Beim privaten Autokauf ist eine Garantie zumeist nicht vorhanden. Foto: Shisu_ka, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft hat, glaubt häufig, ein Schnäppchen gemacht zu haben. Immerhin kaufen die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer ein Auto dann einer Privatperson ab, wenn diese einen Preis aufruft, der deutlich unter den Beträgen liegt, die auf den Preisschildern in Autohäusern stehen. Doch wie gut der Deal tatsächlich war, zeigt sich erst im Nachhinein. Denn bei auftretenden Mängeln ist die Rechtslage anders als beim Autokauf bei einem Händler.

    Autokauf: Gibt es beim privaten Kauf von Gebrauchtwagen eine Garantie?

    Private Autoverkäuferinnen und Autoverkäufer müssen keine Garantie gewährleisten, informiert der ADAC. Demnach gilt eine Garantie beim privaten Autokauf nur dann, wenn diese vertraglich zugesichert wurde. Ein Fall, der selten auftritt, da private Verkäuferinnen und Verkäufer für eine Garantiezusage haften.

    Laut ADAC-Bericht liegt eine Garantiezusage vor, wenn eine Autoverkäuferin oder ein Autoverkäufer „erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen“. Da die Grenzen hier fließend sind, hängt die Beurteilung einer Garantiezusage vom Einzelfall ab. Beim Autokauf werden nicht selten Anpreisungen gemacht. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Autoverkäuferinnen und Autoverkäufer davon sprechen, dass der Gebrauchtwagen „wie neu“ oder „100 Prozent in Ordnung“ sei. Wenn dann Mängel auftreten, sei es laut ADAC oft schwierig einzuschätzen, ob Verkäuferinnen und Verkäufer für diese Aussagen haften können, falls sie vertraglich festgehalten wurden.

    Auch interessant: Die Zahl der Autodiebstähle ist zuletzt angestiegen – und ein Modell wird besonders oft gestohlen. Es gibt auch ein Auto, das Pannen-Rekordhalter ist. Die teuersten Autos der Welt sind nicht weit oben in der Statistik.

    Privater Autokauf: Kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht greifen?

    Die Garantie wird beim Autokauf manchmal mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verwechselt. Letztere beträgt bei einem Autokauf in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Käuferinnen und Käufer Mängel reklamieren, die bereits beim Kauf vorhanden waren, erklärt HUK-Autowelt. Bei Gebrauchtwagen läuft die gesetzliche Gewährleistungspflicht demnach nur 12 Monate.

    Beim Privatverkauf kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht laut HUK-Autowelt allerdings, wie auch die Garantie, ausgeschlossen werden. Verkäuferinnen und Verkäufer steht es frei, eine solche Gewährleistung in den Kaufvertrag einzuarbeiten.

    Auto-Privatverkauf: In diesem Fall haften Verkäufer

    Auch wenn Garantie und gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht in einem privaten Kaufvertrag festgehalten wurden, ist es möglich, dass Verkäuferinnen und Verkäufer für Mängel haftbar sind. Das Stichwort hierbei: Arglist.

    Eine Arglist liegt beim privaten Autoverkauf laut ADAC vor, wenn eine Verkäuferin oder ein Verkäufer einen Mangel am Auto kennt, diesen aber gegenüber der Käuferin oder dem Käufer verschweigt. Die Käuferin oder der Käufer müssen allerdings nachweisen, dass ein Mangel besteht und die Verkäuferin oder der Verkäufer von diesem Mangel wusste. Der ADAC ordnet ein, dass dieser Beweispflicht häufig schwer nachzukommen ist, da Aussage gegen Aussage steht.

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