Künftig mit dem Auto überall in Ortschaften nur noch Tempo 30 fahren? Geht es nach der Gewerkschaft der Polizei, soll genau das umgesetzt werden – zum besseren Schutz von Fußgängern. In vielen Kommunen ist die Geschwindigkeitsreduzierung immer wieder Thema, beispielsweise in Karlsruhe. Zahlen belegen, dass rund die Hälfte der Fußgängerunfälle auf das Konto von Autofahrern geht. Wie die anfälligsten Verkehrsteilnehmer daher besser geschützt werden könnten, ist auch Teil des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Was Gewerkschaft und Experten raten, lesen Sie in diesem Text.
Unfälle mit Fußgängern: Wie lässt sich das Risiko senken?
Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass allen voran Autofahrer, Radler und Fußgänger zu den Unfallbeteiligten zählen. Allein für den Berichtszeitraum 2023 gab es 437 bei Verkehrsunfällen getötete Fußgänger, 31.268 Fußgänger waren an Unfällen mit Verletzten involviert.
Oft macht die Witterung es Autofahrern schwer, sei es im Dunkeln oder etwa bei Nebel. Um für den Fall der Fälle, sprich einen Unfall gewappnet zu sein, ist es sinnvoll neben Verbandskasten, Gurtschneider und Nothammer, auch eine Rettungskarte parat zu haben. Nicht angepasste Geschwindigkeit zählt laut Statistik zu einer der Hauptursachen der Unfälle.
Gewerkschaft fordert, Fußgänger besser zu schützen
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, erklärte demnach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, innerorts für Tempo 30 zu plädieren: „Das schmerzt mich als Autofahrer auch, aber ich würde es machen.“ Seien Fußwege „ausreichend abgesichert“, könne auch 50 km/h oder schneller gefahren werden. Zusätzlich regte er an, höhere Bußgelder zu verhängen, schließlich sei Deutschland „europaweit der Discounter bei den Bußgeldern“. Beides sorge für einen besseren Schutz von Fußgängern.
Übrigens: Obacht als Autofahrer bei der Einnahme von Medikamenten – manche beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit.
Wieso 30 km/h innerorts als Regelgeschwindigkeit?
Damit es erst gar nicht zum Ernstfall kommt und sich der Schutz aller Verkehrsbeteiligten erhöht, beschäftigen sich jährlich drei Tage lang Verkehrs(sicherheits)experten in Goslar beim Deutschen Verkehrsgerichtstag Ende Januar mit einer Vielzahl an Themen. 2025 dreht sich beispielsweise im Arbeitskreis VI alles um die Frage „Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter?“. Zusammen diskutieren ein Richter, die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, ein Polizeidirektor sowie ein Referent des Deutschen Städtetags aus dem Bereich Verkehr und Tiefbau.
Aufgrund der älter werdenden Gesellschaft nehme die Zahl der besonders Verletzlichen im Straßenverkehr zu. Um einen besseren Schutz dieser Gruppe zu erreichen, wird eine Vielzahl an Angeboten besprochen, darunter:
- Grundsätzliches Tempo 30, um nicht nur Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen besonders zu schützen, sondern alle Fußgänger.
- Die Zahl parkender Autos am Fahrbahnrand reduzieren.
- Kommunen sollen verstärkt Tempo-30-Zonen ausweisen.
- Abbiege- und Fußverkehr sollen nicht gleichzeitig „Grün“ an der Ampel bekommen.
- Weniger Radfahrer auf Gehwegen.
Übrigens: Autofahren mit intelligenten Scheinwerfern soll ebenso für mehr Sicherheit auf der Straße sorgen. Um Aufzeichnungen eines möglichen Unfalls zu haben, setzen auch immer mehr auf Dashcams im Fahrzeug.
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