Startseite
Icon Pfeil nach unten
Auto
Icon Pfeil nach unten

Heizung im Auto: In diesem Fall droht trotz Kälte ein Bußgeld

Auto

Heizung im Auto: In diesem Fall droht trotz Kälte ein Bußgeld

    • |
    • |
    • |
    Wer im Winter den Motor im Stau wegen der Heizung anlässt, könnte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
    Wer im Winter den Motor im Stau wegen der Heizung anlässt, könnte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Foto: Thomas Frey, dpa (Symbolbild)

    Jeder Berufsfahrer kennt vermutlich das Malheur im Winter. Am Morgen ist der Motor noch nicht lange an, die Heizung daher noch nicht auf Touren, und dann das: Ein Stau zwingt einen zum Stopp. Für viele Autofahrer ist klar, der Motor bleibt trotzdem an. Schließlich soll die Heizung ja nicht bei der Arbeit gestört werden. Was viele nicht wissen: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich hierzu Verbote, die es in sich haben - bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. Doch was sieht der Gesetzgeber vor?

    Übrigens: Autofahrer müssen 2024 laut dem aktuellen Bußgeldkatalog bei zu hoher Geschwindigkeit tiefer in die Tasche greifen.

    Motor bei Stau wegen Heizung anlassen: Ist das erlaubt?

    Wer mit einem unterkühlten Auto im Stau steht, will ja häufig erst gar nicht daran denken, den Motor wieder auszustellen und damit das Hochheizen der Lüftung zu unterbrechen. Denn wer friert schon freiwillig gerne im Auto?

    Einerseits sieht der Gesetzgeber keine Regel vor, die sich in die Heizangelegenheiten von Kfz-Fahrern einmischt. Andererseits tut er es doch, dann nämlich, wenn diese gegen gewisse Auflagen verstoßen. Wer also den Motor im Stau anlässt, weil das Auto noch nicht die erwünschte Temperatur erreicht hat, könnte sich demnach über die StVO hinwegsetzen und ein Bußgeld riskieren.

    Heizen im Auto: Das sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Zum Problem könnte für Autofahrer mit Hang zum hartnäckigen Heizen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden. In Absatz 1 des Paragrafen, der mit „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ überschrieben ist, heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“

    Wer beim unnötigen Motoranlassen aus Heizgründen erwischt wird, muss daher mit einer Strafe rechnen. Laut bussgeldkatalog.org winkt für vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigungen durch Fahrzeuge ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

    Übrigens: Auch wenn es verlockend ist wie ein im Winter angelassener Motor, sollte man sein Auto nicht auf der Straße waschen. Außerdem könnte es sich lohnen, immer ein Stück Seife im Auto zu haben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden