Dafür muss man nicht einmal das schnellste Auto der Welt haben: Wer beim Fahren die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet und zu schnell unterwegs ist, muss bei einer Radarkontrolle viel Geld zahlen - und kann in manchen Ländern sogar seinen Wagen verlieren. Doch wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte derzeit wohl lieber gut prüfen, von welcher Behörde das Knöllchen kommt. Denn derzeit kursieren laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefälschte Bußgeldbescheide. Betroffene Autofahrer müssen sich vor dem Betrugsversuch in Acht nehmen.
Gefälschte Bußgeldbescheide: Vorsicht bei solchen E-Mails!
Das KBA warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vor E-Mails, die suggerieren, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versenden würde. Doch es handelt sich wohl um eine Betrugsmasche.
Der Mitteilung ist eine Abbildung einer solchen Betrugsmail angehängt. Darin heißt es unter anderem: „Sie haben eine Geldstrafe in Höhe von 158 Euro erhalten wegen: Art des Verstoßes: Geschwindigkeitsüberschreitung“, außerdem ist ein Datum angegeben, an dem die Geschwindigkeitskontrolle stattgefunden haben soll. Weiter heißt es: „Für Ihre Bequemlichkeit können Sie das PDF-Dokument mit den Zahlungsinformationen unter folgendem Link herunterladen“, woraufhin angeblich ein PDF-Dokument verlinkt sein soll.
Übrigens: In Baden-Württemberg wird es dieses Jahr wieder zu einem Blitzermarathon kommen. Besonders an einem Tag sind verstärkte Radarfallen und Verkehrskontrollen zu erwarten. Aber auch unnötiges Umherfahren oder eine falsch eingestellte Parkuhr kann zu einem Bußgeld führen. Ein bestimmter Gegenstand im Auto kann sogar eine saftige Strafe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Gefälschte Bußgeldbescheide per E-Mail: Auf keine Links klicken
Wichtig ist: Betroffene sollen den enthaltenen Link unter keinen Umständen anklicken. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet, erklärt das KBA. In keinem Fall sollten Zahlungen geleistet werden.
Das KBA weist außerdem darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die E-Mails werden demnach von einer Absendeadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen verschickt.
Gefälschte Bußgeldbescheide: Was ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?
Das KBA ist die Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr. Es gehört laut seiner Website zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und versteht sich als Dienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer. Aber: Für Bußgeldbescheide ist das KBA überhaupt nicht zuständig. Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße der Autofahrer ahndet dagegen auf Länderebene die sogenannte zentrale Bußgeldstelle oder eine Bußgeldbehörde.
Das KBA erklärt: „Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter etc.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.“ Dafür wird laut dem ADAC mit dem Bußgeldbescheid immer direkt ein sogenannter Anhörungsbogen mitgesendet.
Betrug: Bußgeldbescheide kommen nicht per E-Mail
Mit einer blanken Zahlungsaufforderung muss also kein Verkehrssünder rechnen - vor allem nicht per E-Mail. Es ist nämlich sehr ungewöhnlich, dass ein Bußgeldbescheid per E-Mail verschickt wird.
Im Normalfall versenden zuständige Behörden den Bußgeldbescheid nur postalisch. Der ADAC erklärt dazu, die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolge in fast allen Fällen durch die Post mit Zustellungsurkunde. Das Knöllchen wird dann entweder persönlich übergeben oder der Briefträger wirft es in den Briefkasten und beurkundet die Zustellung.
Übrigens: Wenn ein Auto auffällig viel Sprit verbraucht, könnte ein gefährlicher Grund dahinter stecken. Außerdem sollte jeder Autofahrer die Warnsignale seines Autos gut kennen. Wenn zum Beispiel das „Segelboot“-Symbol im Auto aufleuchtet, ist schnelles Handeln gefragt.
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