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Führerschein: Wie lange dauert die Probezeit?

Verkehrsordnung

Führerschein: Wie lange dauert die Probezeit?

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    Ein Verkehrsverstoß in der Probezeit kann mit einem Aufbauseminar bestraft werden.
    Ein Verkehrsverstoß in der Probezeit kann mit einem Aufbauseminar bestraft werden. Foto: benjaminnolte, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer die Fahrprüfung besteht, der bekommt ihn ausgehändigt: den Führerschein. Allerdings müssen sich die Neulinge im Straßenverkehr zunächst mit einem Führerschein auf Probe zufriedengeben. Das gilt laut dem ADAC zumindest für die Führerscheinklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus). Wie lange sich die Probezeit zieht und welche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen, erfahren Sie hier.

    Führerschein auf Probe: Wie lange ist die Probezeit?

    Die Probezeit beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis ausgestellt und der Führerschein ausgehändigt wird. Sie läuft genau zwei Jahre, wie der ADAC aufklärt. In Ausnahmefällen beginnt die Probezeit mit der Erteilung einer Prüfbescheinigung, die anstelle eines Führerscheins vergeben wird. Das ist vor allem beim begleitenden Fahren der Fall.

    Bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann sich die Probezeit von zwei Jahren auf vier Jahre verlängern. Das gilt immer dann, wenn nach dem Verstoß die Absolvierung eines Aufbauseminars angeordnet wurde. In der Regel ist das innerhalb der Probezeit der Fall, wenn ein Verstoß mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.

    Das Timing ist rund um die Verlängerung der Probezeit entscheidend. Nur, wenn der Verstoß selbst innerhalb der Probezeit begangen wurde, kann sich dieser auch auf die Probezeit auswirken. Auf das Datum des darauf folgenden Bußgeldbescheid oder den Termin des Aufbauseminars kommt es nicht an.

    Verlängerung der Probezeit: Welche Verstöße ziehen Konsequenzen nach sich?

    Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können Straftaten und Ordnungswidrigkeiten darstellen. Außerdem gibt es Punkte in Flensburg, die für einen Führerscheinentzug und andere Konsequenzen sorgen können. Punkte gibt es laut ADAC in der Regel bei Delikten, die eine Geldstrafe von mehr als 60 Euro nach sich ziehen.

    Grundsätzlich gibt es Verstöße in zwei Kategorien. Die schweren Verkehrsverstöße werden als A-Verstöße bezeichnet, die weniger schweren als B-Verstöße. Bei den A-Verstößen wird auch beim ersten Fehltritt ein Aufbauseminar verhängt. Außerdem werden sie mit Bußgeldern über 60 Euro und Punkten bestraft. Auch eine Verlängerung der Probezeit ist die Folge, wenn sich die jeweilige Person in dieser befindet. Die A-Verstöße im Überblick:

    • Tempolimit-Überschreitung um mindestens 21 km/h.
    • Rechts überholen.
    • Handy am Steuer.
    • Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
    • Rotlichtverstoß.
    • Fahren ohne Begleitperson einer Person im Begleitenden Fahren.

    Die B-Verstöße werden nach Informationen des ADAC erst beim zweiten Vergehen mit einem Aufbauseminar bestraft. Demnach gilt: zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß eingestuft, ein B-Verstoß hat aber noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Zu den B-Verstößen können das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder die Überziehung der fälligen TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate gehören.

    Welche Konsequenzen drohen Wiederholungstätern?

    Wer innerhalb der Probezeit mehrfach auffällig wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird laut dem ADAC das folgende Stufen-System angewendet:

    1. Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
    2. Wer sich nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar einen weiteren Verstoß erlaubt, erhält eine schriftliche Verwarnung. Auch die Empfehlung der Absolvierung einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten ist möglich. Diese ist aber freiwillig.
    3. Entziehung der Fahrerlaubnis.

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