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Führerschein: Welche Bedeutung hat 4a?

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Führerschein: Welche Bedeutung hat 4a?

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    Auf Führerscheinen finden sich verschiedene Zahlen und Kürzel: Wofür genau steht die Information bei 4a und was müssen Autofahrer beachten?
    Auf Führerscheinen finden sich verschiedene Zahlen und Kürzel: Wofür genau steht die Information bei 4a und was müssen Autofahrer beachten? Foto: Sauerlandpics, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der Führerschein ist für viele das Symbol der persönlichen Freiheit auf zwei oder vier Rädern. Wer schon einmal einen genaueren Blick auf das Dokument geworfen hat, weiß: Neben Namen und Foto finden sich dort zahlreiche kryptische Zahlen und Codes. Ein Feld auf der Vorderseite, unter Name und Geburtsdatum, trägt die Beschriftung „4a“. Was verbirgt sich hinter dieser Kombination aus Zahl und Buchstabe? Handelt es sich um ein reines Verwaltungskürzel – oder steckt vielleicht mehr dahinter? Kaum jemand weiß auf Anhieb, wofür das Kürzel steht – dabei spielt es eine entscheidende Rolle für alle, die sich ans Steuer setzen.

    Führerschein: Was bedeutet das Datum beim Feld 4a?

    Die Antwort erschließt sich bereits, wenn man den Führerschein umdreht – wohlgemerkt den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format. Wer noch einen alten Papierführerschein besaß, musste diesen bis zum 19. Januar 2025 in die neue Scheckkarte umtauschen, so der ADAC. Eine Ausnahme gilt allerdings für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein – egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein – unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. 

    Zurück zum Feld 4a auf den EU-Kartenführerscheinen. Wie man der Legende auf der Rückseite entnehmen kann, handelt es sich um das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Auch die Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bestätigt: Unter 4a findet sich das „Bestelldatum der Karte“.

    Führerschein: 4a ist wichtig für Umtausch-Frist

    Warum ist dieses Datum unter 4a nun wichtig für Autofahrer? Wie der ADAC informiert, ist das Datum neben der Ziffer 4a maßgeblich für den Führerscheinumtausch. Denn nicht nur Besitzer von alten Papierführerscheinen oder vor 1953 geborene Autofahrer müssen ihre Führerscheine umtauschen: Rund 43 Millionen Führerscheine mussten und müssen laut ADAC in fälschungssichere, EU-weit einheitliche Exemplare umgetauscht werden – bis Januar 2033. Um die Behörden nicht zu überlasten, regelt in Deutschland ein zeitlicher Stufenplan, wann wer dran ist.

    Entscheidend ist hierfür das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum. Auf der Webseite des ADAC finden sich übersichtliche Tabellen. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, findet seine Umtauschfrist nach Geburtsjahr gegliedert heraus:

    Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    vor 195319. Januar 2033
    1953 – 195819. Juli 2022
    1959 – 196419. Januar 2023
    1965 – 197019. Januar 2024
    1971 oder später19. Januar 2025

    Hieran sieht man, dass ein Großteil dieser Fristen bereits verstrichen sind, mit Ausnahme der Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, die noch bis 2033 Zeit haben.

    Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr staffeln – welches man unter 4a auf dem Führerschein findet.

    AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
    1999 – 200119. Januar 2026
    2002 – 200419. Januar 2027
    2005 – 200719. Januar 2028
    200819. Januar 2029
    200919. Januar 2030
    201019. Januar 2031
    201119. Januar 2032
    2012 – 18.1.201319. Januar 2033

    Auch hier gilt: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Führerscheinumtausch ist verpflichtend

    Weiterhin informiert der ADAC, dass der Umtausch ohne Prüfung oder Gesundheitscheck geschieht. Man muss lediglich mit seinem Personalausweis oder Reisepass, einem biometrischen Passfoto und dem aktuellen Führerschein zur Führerscheinstelle gehen und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Dieser kostet 25 Euro, so der ADAC. Der neue Scheckkartenführerschein – also das Dokument, nicht die Fahrberechtigung – ist für 15 Jahre gültig. Nach Ablauf bekommt man wieder einen neuen.

    Mit der Befristung sollen laut der Webseite der Bundesregierung Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Übrigens gelten für einen internationalen Führerschein andere Gültigkeitsvorgaben: Je nach Version (Wiener Muster oder nach Genfer Abkommen) sind internationale Führerscheine nur zwischen einem und drei Jahren gültig.

    Wichtig: Der Führerscheinumtausch ist verpflichtend. Wer seinen Stichtag verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro wegen Ordnungswidrigkeit, informiert die Bundesregierung. Man begeht laut ADAC aber keine Straftat. Allerdings kann man im Ausland Probleme bekommen, etwa beim Anmieten von Mietwagen.

    Übrigens: Für den Erwerb des Pkw-Führerscheins müssen Fahrschüler heutzutage immer tiefer in die Tasche greifen. Deshalb haben ADAC und der Auto Club Europa (ACE) ein paar Führerschein-Spartipps zusammengestellt, etwa dass man Anbieter vergleicht, Komplettangebote der Fahrschulen annimmt, oder überprüft, welche Führerscheinklasse man wirklich braucht.

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