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E-Scooter Führerschein 2025: Braucht man künftig eine Fahrerlaubnis?

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E-Scooter-Führerschein 2025: Braucht man künftig eine Fahrerlaubnis?

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    Für zahlreiche Fahrzeuge ist ein Führerschein erforderlich. Wird man im Jahr 2025 auch für E-Scooter eine Fahrerlaubnis benötigen?
    Für zahlreiche Fahrzeuge ist ein Führerschein erforderlich. Wird man im Jahr 2025 auch für E-Scooter eine Fahrerlaubnis benötigen? Foto: Britta Pedersen, dpa (Archivbild)

    E-Scooter sind immer wieder Kritik ausgesetzt. Es gibt den Ruf nach strengeren Regeln. Manch einer möchte die sogenannten „Elektrokleinstfahrzeuge“ gar verbieten. Die Stadt Karlsruhe hat etwa Abstellplätze eingeführt, in denen die E-Scooter abgestellt werden müssen. Zudem darf jeder Anbieter im Innenstadtraum nicht mehr als 300 Fahrzeuge anbieten.

    Indes gibt es Gerüchte um eine mögliche Pflicht für einen E-Scooter-Führerschein ab dem Jahr 2025. Diese kursieren insbesondere in den sozialen Medien. Doch was ist dran an der angeblichen Einführung eines Führerscheins für die E-Tretroller?

    E-Scooter: Braucht man ab dem Jahr 2025 einen Führerschein?

    Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, wie eben E-Scooter, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dem Verkehrsministerium zufolge muss man damit auf dem Radweg fahren. Ist keiner vorhanden, muss die Straße und außerorts auch Seitenstreifen genutzt werden. Eine Fahrerlaubnispflicht gibt es nicht. „Es besteht keine Führerscheinpflicht beziehungsweise Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung“, schreibt das Verkehrsministerium auf seiner Webseite.

    Und auch im kommenden Jahr sei dies nicht geplant, teilte eine Ministeriumssprecherin gegenüber dem Medienhaus Correctiv mit. Dabei verwies sie auf den Paragraf 4 der Fahrerlaubnisverordnung, wonach für das Bedienen unter anderem von Elektrokleinstfahrzeugen keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Und für Fahrräder wird im Jahr 2025 - entgegen den Behauptungen im Netz – ebenfalls kein Führerschein nötig sein.

    Welche Regeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

    Zwar wird man demnach für die Nutzung eines E-Scooters auch im nächsten Jahr keinen Führerschein benötigen, dennoch gelten für die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge ähnliche Regeln wie für die Verkehrsteilnehmer anderer Fahrzeuge. So gibt es ein Mindestalter, das bei 14 Jahren liegt. Außerdem gelten Elektrokleinstfahrzeuge laut dem Verkehrsministerium als Kraftfahrzeuge und sind somit versicherungspflichtig. Dazu gibt es eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben.

    Darüber hinaus besteht auch für E-Scooter-Fahrer eine Promillegrenze. Dem Verkehrsministerium zufolge liegt diese ebenso wie beim Auto bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Man kann sich aber bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, sofern man nicht mehr dazu in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Unter 21-Jährige sowie Fahranfänger in der Probezeit dürfen hingegen gar keinen Alkohol intus haben. Ferner ist die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen sowie das Anhängen an andere Fahrzeuge verboten.

    Übrigens: Für diverse andere Fahrzeuge benötigt man im Gegensatz zum E-Scooter einen gültigen Führerschein. Wer seinen Führerschein im Rahmen der Umtauschaktion gegen eine neue Scheckkarte eintauschen muss, sollte wissen, wo er das tun kann. Und Verkehrsteilnehmer sollten beachten, dass es einen neuen THC-Grenzwert für Autofahrer gibt.

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