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E-Scooter: Darf man sie bald nur noch mit Führerschein fahren?

Verkehr

E-Scooter: Darf man sie bald nur noch mit Führerschein fahren?

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    Mit 20 km/h sind E-Scooter durch deutsche Innenstädte unterwegs – auch Personen ohne Führerschein dürfen sie durch den Straßenverkehr lenken. Bald nicht mehr?
    Mit 20 km/h sind E-Scooter durch deutsche Innenstädte unterwegs – auch Personen ohne Führerschein dürfen sie durch den Straßenverkehr lenken. Bald nicht mehr? Foto: Britta Pedersen, dpa (Archivbild)

    Seit 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen. Seitdem prägen sie vielerorts das Stadtbild und spalten die Bevölkerung. Manche finden sie praktisch und leihen sie, um kürzere Strecken zurückzulegen. Andere stören die E-Scooter, weil sie den bereits knappen Platz auf Bürgersteigen wegnehmen. Aber vor allem nehmen die Unfälle mit E-Scootern zu: Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland fast 12.000 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – fast ein Viertel mehr Unfälle als im Jahr davor, schreibt das Statistische Bundesamt. Eine neue Studie zeigt, wie gefährlich E-Scooter sind und wo die Unfallursachen liegen. Ein Forscher fordert strengere Regeln. Darf man E-Scooter bald nur noch mit Führerschein fahren?

    Auch interessant: Fahrzeugschein und Führerschein sollen demnächst in einer App aufgerufen werden können, was in vielerlei Hinsicht praktisch wäre. Die Testphase läuft derzeit. In Deutschland müssen viele Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Der 19. Januar ist dabei eine wichtige Frist. 

    E-Scooter: So gefährlich sind die elektrischen Roller wirklich

    Eine Studie der Björn-Steiger-Stiftung hat alle E-Scooter-Unfälle, die in den Jahren 2019 bis 2024 in der Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin behandelt wurden, ausgewertet: insgesamt 322 Fälle. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der schwereren Unfälle waren Alleinunfälle, also kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt. In diesen Unfällen waren oft Alkoholisierung oder Hindernisse wie Bordsteine an den Unfällen beteiligt. Häufig haben die Verunglückten die Kontrolle über den E-Scooter verloren. Bei Unfällen mit Beteiligten handelte es sich oft um Abbiegeunfälle.

    Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Björn-Steiger-Stiftung, leitet aus den Ergebnissen der Studie bestimmte neue Forderungen ab, die E-Scooter-Unfälle verringern könnten:

    • Größere Räder: „Bei den üblichen Acht-Zoll-Rädern bringen selbst kleine Hindernisse so große Probleme, dass kleinste Unaufmerksamkeiten zu schweren Stürzen führen“, sagt Brockmann. Räder mit größerem Durchmesser bringen mehr Stabilität und können Hindernisse besser überwinden.
    • Fahren nur mit Mofa-Prüfbescheinigung oder Mopedführerschein: Damit erhöht sich das legale Fahr-Alter automatisch von 14 auf 15 Jahre und Wissen über die Verkehrsregeln wird vorausgesetzt.
    • Verstärkte Polizeikontrollen an einschlägigen Orten, um alkoholinduzierten Unfällen vorzubeugen.
    • Die zugelassene E-Scooter-Geschwindigkeit nicht auf 25 Kilometer pro Stunde erhöhen.

    Übrigens: Für den Pkw-Führerschein müssen Fahrschüler immer tiefer in die Tasche greifen. Aber es gibt Wege, um zu sparen. Außerdem: Im Netz kursiert das Gerücht, dass ein Führerschein fürs Fahrrad verpflichtend werden soll. Viele fragen sich, was dran ist.

    Darf man E-Scooter bald nur noch mit Führerschein fahren?

    Auch die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2025 auf Probleme mit E-Scootern reagiert. Sie kündigte Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an, um E-Scooter-Unfälle zu verringern, darunter:

    • Ab 2027 müssen E-Scooter, die am Straßenverkehr teilnehmen, mit Blinkern ausgestattet sein.
    • Die Regeln für E-Roller werden an den Radverkehr angepasst.
    • Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen: von 15 auf 25 Euro.
    • Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen wird von 5 Euro auf 25 Euro erhöht.

    Die Einführung einer Führerscheinpflicht für E-Scooter ist aktuell nicht Teil der geplanten Änderungen. Diese werden aktuell im Bundesrat bearbeitet und sollen bis Ende 2025 offiziell verkündet werden. Für die Umsetzung gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr.

    Auch interessant: Es ist nicht bloß ein Kavaliersdelikt: Wer ohne Führerschein Auto fährt, begeht eine Straftat. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe. Ein Problem für Fahranfängerinnen und Fahranfänger derweil: Wer seinen Führerschein in einer anderen Stadt oder auf dem Land machen will, scheitert oft am sogenannten Wohnortprinzip.

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