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Autofahren bei Nebel: Wann dürfen Nebelscheinwerfer und Schlussleuchte an sein?

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Autofahren bei Nebel: Wann dürfen Nebelscheinwerfer und Schlussleuchte an sein?

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    Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen angeschaltet werden.
    Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen angeschaltet werden. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Wie stark Nebel die Sicht einschränkt, merkt man auf der Straße. Für Autofahrerinnen und Autofahrer ist Vorsicht geboten – vor allem, da sich der Nebel oft plötzlich über die Umgebung legt. Das Fernlicht einschalten ist in diesen Situationen keine gute Idee, denn die Sicht wird dadurch in der Regel verschlechtert. Die gute Nachricht: Fast alle Fahrzeuge sind mittlerweile mit Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten ausgestattet. Hilfsmittel, die die Sicht bei Nebel deutlich verbessern können. Allerdings müssen Sie sich bei ihrer Nutzung an einige Vorschriften halten.

    Übrigens: Es gibt eine neue Winterreifen-Regelung. Das Symbol für „Alpine“ ist nun verpflichtend.

    Wie sind die Regeln für den Nebelscheinwerfer?

    Laut dem ADAC besitzen alle modernen Autos Nebelscheinwerfer. Sie sind bei schlechten Sichtverhältnissen, die durch Nebel und schlechtes Wetter bedingt sind, nützlich, da sie ihr Licht flach über die Straße werfen. Die Umgebung wird ausgeleuchtet, ohne dass der Nebel direkt angestrahlt wird.

    Da das Licht rund 50 Meter reicht, gibt es Regelungen für die Nutzung von Nebelscheinwerfern, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind. Dort heißt es in Paragraf 17, Absatz 3: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“

    Durch die StVO wird nicht geregelt, wann genau Nebel zu Sichtbehinderungen führt, die die Nutzung von Nebelscheinwerfern erlaubt. Es gibt also einen Ermessensspielraum. Gerichtsurteile aus den letzten Jahren lassen allerdings die Vermutung zu, dass Nebenscheinwerfer ohne Bedenken eingesetzt werden können, falls eines der folgenden Szenarien gilt:

    • Autobahn: Sichtweite unter 150 Meter
    • Landstraßen: Sichtweite unter 150 Meter
    • Innerorts: Sichtweite unter 70 Meter

    Der ADAC erklärt, dass Nebelscheinwerfer anstelle des Abblendlichts verwendet werden können. Es sei aber auch möglich, sie ergänzend zum Abblendlicht zu nutzen.

    Übrigens: Ist das Auto von innen gefroren, können Sie etwas dagegen tun. Nicht nur Heizung und Lüftung können helfen, sondern auch trockene Fußmatten und die Entfernung von überschüssigem Wasser.

    Wie sind die Regeln für die Nebelschlussleuchte?

    Nebelschlussleuchten, die ebenfalls bei allen modernen Autos zur Standardausrüstung gehören, helfen laut ADAC dabei, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Bei Nebel haben sie dadurch eine wichtige Funktion. Allerdings können sie schnell blendend wirken, weswegen es für ihre Nutzung klare Regelungen gibt, die in der Straßenverkehrsordnung festgehalten sind.

    • Sichtweite: weniger als 50 Meter
    • Maximalgeschwindigkeit: 50 km/h (gilt allgemein bei einer Sichtweite unter 50 Metern)
    • Nutzung: innerorts und außerorts
    • Pflicht zum Einsatz der Nebelschlussleuchte: nicht vorhanden

    Wer die Nebelschlussleuchte fälschlich nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut bussgeldkatalog.org liegt dieses bei 20 Euro. Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann der Betrag auf bis zu 35 Euro ansteigen.

    Übrigens: Wenn das Auto nicht anspringt, sollten Sie mehrere Sachen checken.

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