Sommer ist Urlaubszeit und eines der liebsten Reiseziele der Deutschen liegt so nahe: Italien. Da kann man gut und gerne mit dem Auto hinfahren – doch man sollte sich mit den Verkehrsregeln im Ausland vertraut machen, sonst können hohe Bußgelder drohen.
Arm aus dem Autofenster hängen lassen: Vorsicht im Italienurlaub
Dabei muss es noch nicht einmal ein Verstoß gegen auch bei uns übliche Verkehrsregeln sein, sondern allein, wie Sie im fahrenden Auto sitzen, kann Ihnen zum Verhängnis werden. Sie wollen durch malerische Landschaften fahren, die Autofenster geöffnet, um den Sommerwind hereinzulassen, dabei die Arme aus dem Fenster gestreckt? Lieber nicht! Denn wer in Italien während der Fahrt einen Arm, Ellenbogen oder (als Beifahrer) gar Füße aus dem offenen Seitenfenster streckt, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Diese Strafe droht Autofahrern in Italien für herausgestreckte Arme
Dabei handelt es sich nämlich nicht um ein Kavaliersdelikt. Im Codice della Strada findet man in Artikel 169 das Verbot, dass Fahrer und Mitfahrer in Kraftfahrzeugen nicht über die seitlichen Fahrzeugabmessungen hinausragen dürfen – also etwa der Arm aus dem Autofenster oder auch schon der Ellenbogen auf der Kante. Die Polizei kann ein Bußgeld zwischen 87 und 344 Euro dafür verhängen. Außerdem muss ein Fahrer jederzeit die volle Kontrolle über sein Fahrzeug behalten. Wenn also ein Arm aus dem Fenster hängt und der Fahrer nur mit dem anderen lenkt, verstößt er gegen diese Pflicht und kann mit einer Strafe von 42 bis 173 Euro rechnen.
Wie genau nehmen es allerdings die örtlichen Polizisten mit der Auslegung des Straßenverkehrsrechts? Wie auto-motor-und-sport.de berichtet, wird das Verhalten im Alltag häufig toleriert. Doch Achtung: Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder gar an einem Unfall beteiligt sind, wird es als klarer Verstoß gewertet. Wer nur einhändig lenkt, ist schließlich nicht so reaktionsfähig und kann in Notfallsituationen schlechter ausweichen. Sie könnten also Mitschuld an einem Unfall tragen, was bei Versicherungsgesellschaften sogar zu einer Leistungskürzung führen kann, wenn das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft wird.
Verkehrsrecht: Arm aus dem Fenster halten auch in Deutschland verboten?
Wer sich jetzt fragt, ob so ein lässiges Fahren auch hierzulande bestraft werden kann, kann beruhigt sein. Rico Jäde, Experte für Verkehrsrecht, erklärte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass kein Bußgeld drohe, wenn ein Autofahrer einen Arm aus dem Fenster hält – selbst bei freihändigem Fahren nicht. Das sei in der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig verboten. Allerdings drohe ein Bußgeld, „wenn ein Dritter durch dieses Verhalten geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Bei einem Verkehrsunfall dürfte dies stets der Fall sein“, so der Verkehrsrechtsexperte.
Übrigens: Touristen sollten auch diese neue Reifenregel in Italien beachten, sonst drohen 1700 Euro Strafe.
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