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Karlsruhe: Regierungspräsidium: VBK dürfen Kaphaltestellen bauen

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Regierungspräsidium: VBK dürfen Kaphaltestellen bauen

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    Bald wird es an den Haltestellen Kolpingplatz und Mathystraße in der Karlsruher Südweststadt Kaphaltestellen geben. (Archiv)
    Bald wird es an den Haltestellen Kolpingplatz und Mathystraße in der Karlsruher Südweststadt Kaphaltestellen geben. (Archiv)

    Bisher sind die Straßenbahnhaltestellen im Karlsruher Stadtbereich in der Regel als "Insel-Haltestellen" angelegt. Dieser Haltestellentypus liegt in der Mitte der Straße, auf der Fläche der Gleise. Nunmehr sind erstmals eine Kaphaltestelle am Kolpingplatz und eine überfahrbare Kaphaltestelle an der Mathystraße/Karlstraße geplant.

    Kaphaltestellen - sicher aus der Bahn aussteigen

    Bei einer Kaphaltestelle wird der Gehweg bis an die Gleise vorgezogen. Die Autos müssen - an einer Ampel - vor der Haltestelle warten, bis die Straßenbahn in die Haltestelle eingefahren ist. Die Straßenbahn hält aber am Fahrbahnrand - die Fußgänger müssen die Fahrbahn nicht überqueren, sondern steigen vom Straßenrand aus ein.

    Bei einer überfahrbaren Kaphaltestelle wird die zwischen Gleis und Gehweg befindliche Fahrbahn angehoben, so dass ein niveaufreier Übergang vom Gehweg zum Schienenfahrzeug entsteht. Die heute etwa 50 Meter langen, zwei Meter breiten und 15 Zentimeter hohen Haltestellen Kolpingplatz und Mathystraße sollen künftig 75 Meter lang, 2,50 Meter breit und 34 Zentimeter hoch ausgebaut werden. Bei der Haltestelle Kolpingplatz erfolgt die Verlängerung in Richtung Norden. Dabei wird der Achsabstand der Gleise durch Verschwenken des westlichen Gleises vergrößert. Bei der Haltestelle Mathystraße erfolgt die Verlängerung nach Süden. Dabei wird die parallel verlaufende Fahrbahn um 15 Zentimeter angehoben.

    Der Ausbau war nötig geworden, weil auf der Strecke zunehmend Niederflurstraßenbahnen zum Einsatz kommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit ist für die Niederflurtechnik die Anpassung der Bahnsteige an die Einstiegshöhe von 34 Zentimeter erforderlich, wie das Regierungspräsidium mitteilt.

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