Die Berufungsverhandlung fand vor dem Landgericht Karlsruhe statt. Der Vorsitzende Richter sah es für erwiesen an, dass das gezeigte Video die Öffentlichkeit nicht so sehr erschüttert haben kann. So haben die meisten Zuschauer deutlich ruhig bis gleichgültig auf das Video reagiert. Darum könnte seiner Auffassung nach nicht von einer Störung des öffentlichen Friedens gesprochen werden. Dies ergaben Filmaufnahmen, die Freunde des Kunststudenten während der Vorführung gemacht hatten.
Karlsruhe