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Karlsruhe: Grüne-Fraktion Karlsruhe: "Wir wollen die Spielstraßen erhalten"

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Grüne-Fraktion Karlsruhe: "Wir wollen die Spielstraßen erhalten"

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: ErS

    "Es ist uns ein wichtiges Anliegen, möglichst viele verkehrsberuhigte Bereiche zu erhalten", so Stadtrat Alexander Geiger. Dies gelte insbesondere in Wohngegenden, wie vor Stadtteilbürgerzentren und in der Nähe von Einrichtungen, die von Kindern oder Senioren häufig aufgesucht werden.

    Bisher wurde der Bereich der Südstadt-Ost geprüft, wie aus einer Pressemitteilung der Grünen-Fraktion hervorgeht. Hier zeigte sich wohl, dass viele derzeit ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereiche ohne bauliche Veränderung nicht erhalten werden könnten, weil sie beispielsweise durch eine Trennung von Geh- und Fahrwegen nicht so gestaltet sind, dass Autofahrer zweifelsfrei erkennen können, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befänden.

    Aus Tempo-30- mach Tempo-20-Zonen?

    Daher müssten diese Straßen laut den Grünen ohne bauliche Veränderungen in Tempo 30-Zonen umgewandelt werden, auch um rechtssicher die Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollieren zu können. Nach aktueller Darstellung von Seiten der Stadtverwaltung als Antwort auf eine Gemeinderatsanfrage der Fraktion, sind größere Umbaumaßnahmen, die einen Erhalt der verkehrsberuhigten Bereiche möglich machen würden, derzeit nicht geplant.

    "Mit dieser Antwort geben wir uns nicht zufrieden", so Bettina Lisbach, Fraktionssprecherin der im Gemeinderat - "In vielen Bereichen sind Spielstraßen, beziehungsweise Verkehrsberuhigung unverzichtbar." Deshalb fordern nun die Karlsruher Grünen die Erarbeitung klarer Kriterien, aufgrund derer entschieden werden soll, wo verkehrsberuhigte Bereiche auch zukünftig beibehalten werden.

    Auch soll dargestellt werden, welche finanziellen Mittel für den Erhalt notwendig sind. Dort wo Umbaumaßnahmen trotz Aufenthaltsfunktion, nicht durchgeführt werden, sollen weitere Alternativen zu Tempo 30 geprüft werden. Dies könnten beispielsweise Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Tempo 20 sein.

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