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Karlsruhe: WLAN in Karlsruhe: Unitymedia will private Router in Hotspots umwandeln

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WLAN in Karlsruhe: Unitymedia will private Router in Hotspots umwandeln

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    Symbolbild Foto: Armin Weigel

    Das Verbreitungsgebiet von Unitymedia reicht laut eigenen Angaben von Bielefeld, Münster und Dortmund im Norden, über Fulda, Frankfurt am Main und Heidelberg bis Reutlingen, Ulm und Freiburg im Süden. 12 Millionen Kunden hat der Konzern, drei Millionen davon im Internetbereich. Geplant ist die "große mobile Freiheit" an "hunderttausenden Standorten" - darunter auch Karlsruhe.

    Verbraucherschützer schlagen Alarm

    Vor allem Datenschutzbetreiber gehen angesichts dieser Pläne auf die Barrikaden: "Wir halten das Vorgehen für eine Belästigung des Kunden", so eine Juristin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber ka-news. "Der Kunde sollte selbst entscheiden, schließlich wird dafür ein Vertrag abgeschlossen." Aus der Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sollte die Entscheidung beim Kunden liegen.

    "In diesem Fall werden Verträge umgangen; denn in den abgeschlossenen Verträgen steht nichts zum Thema Wifi-Hotspots", so die Juristin weiter. Anders würde es sich im Falle eines neuen Vertragsabschlusses verhalten, hier wäre für die Verbraucher Zentrale eine Klausel denkbar, die die Umwandlung zum Wifi-Hotspot beinhaltet.

    "Einwilligung des Kunden nicht erforderlich"

    Auch die Verbraucherschutz Zentrale Nordrhein-Westfalen sah in dem Vorgehen von Unity Media ein Problem. Der Grund: lediglich per Schreiben wurden die Kunden über eine Öffnung ihres Routers informiert, wer diese nicht wünscht, muss aktiv widerrufen. 

    Das Unternehmen äußert dazu: "Das Vertragsverhältnis und die damit verbundene vertraglich vereinbarte Leistung wird nicht beeinträchtigt und bleibt unberührt – eine explizite Einwilligung der Nutzer ist deshalb nicht erforderlich", so der Pressesprecher des Unternehmens Helge Buchheister auf Anfrage von ka-news. "Gleichzeitig wollen wir aber, dass die Nutzer frei entscheiden können, ob sie sich an den Wifi-Spots beteiligen. Deshalb haben unsere Kunden jederzeit die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen", erläutert Buchheister weiter.

    Unitymedia: Keine Nachteile für Kunden

    Unitymedia rechtfertigt seine automatische Router-Freischaltung mit dem Community-Gedanken: "Wenn wir ein wirklich weitreichendes WLAN-Netz für die Kunden schaffen wollen, liegt es nahe, möglichst viele Kunden über ihre Kabelrouter miteinander zu verbinden und alle Teilnehmer von den Vorteilen profitieren zu lassen", so der Pressesprecher.

    "Wir haben alle Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Freischaltung keinerlei Nachteile für die Kunden mit sich bringt", erklärt Buchheister. Die Leistung des Anschlusses bleibt laut Unitymedia unbeeinträchtigt, der Kunde bekommt "eine Schippe Bandbreite" auf die gebuchte Leistung. Durch die Aufschaltung des zweiten WLAN-Signals gäbe es auch keine relevanten Steigerungen beim Stromverbrauch oder bei der Stärke der WLAN-Abstrahlung, beteuert der Pressesprecher.

    Wer haftet bei illegaler Nutzung?

    Und wie sieht es mit der Störerhaftung aus - wer haftet im Falle von einer gesetzwidrigen Nutzung? "Der Betreiber der WifiSpots ist Unitymedia und nicht etwa der Kunde", versichert Helge Buchheister, Pressesprecher bei Unitymedia. Damit treffe das Unternehmen auch jede eventuelle Haftung. Technisch sei der private Internetzugang durch ein sicheres Tunnel-Verfahren von dem öffentlichen Zugangspunkt strikt getrennt.

    Was passiert wenn ein Kunden seinen Router ausschaltet zum Beispiel im Urlaub? Darf er dann die anderen Wifi-Spots nicht mehr nutzen? "Das kann der Kunden natürlich machen. Sofern der Router nur für einen gewissen Zeitraum ausgestellt wird, bleibt der Zugang in jedem Fall bestehen", so Buchheister.

    Was sagt Karlsruher Freifunk?

    "Aus unserer Sicht braucht es bundesweit mehr freie WLAN-Zugänge", erklärt ein Mitglied vom Karlsruher Freifunk. Die unkommerzielle Initiative hat es sich zur Aufgabe gemacht freie Funknetzwerke zur Verfügung zu stellen. Die Angebote der Telekom, Unitymedia oder anderen kommerziellen Anbietern seien nicht als frei zu sehen, da diese zumeist mit Einschränkungen der Bandbreite und Limitierungen des Volumens einhergehen, kritisiert Gebhardt. Zudem bedürfe es in der Regel einer Registrierung, daher könne man hier nicht von "freien" Zugängen sprechen.

    Auch wenn er das Vorgehen der Unitymedia nicht rechtlich werten will, so äußert er doch Bedenken: "Aus Sicht der Kunden sollten Unternehmen aller Art jedoch der Auffassung der Verbraucherzentralen folgen und Änderungen an Verträgen nur mit Zustimmung bestätigen lassen", mahnt der Freifunker.

    Zwischenzeitlich konnte Unitymedia laut Buchheister fast alle Kritikpunkte mit der Verbraucherzentrale NRW klären und durch eine Anpassung der besonderen Geschäftsbedingungen bereinigen.

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