Die Berücksichtigung bei den Städtebaufördermitteln hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bekannt gegeben. Der bewilligte Förderrahmen umfasst insgesamt sieben Millionen Euro. In den Fördertopf fließen davon 4,2 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmittel (60 Prozent). Die Stadt Karlsruhe steuert zusätzlich 2,8 Millionen Euro (40 Prozent) bei.

Das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost wurde vom Gemeinderat bereits am 20. März 2018 förmlich als solches festgelegt. Die jetzt bewilligten Fördergelder erlauben einen Einstieg in erste Maßnahmen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. So können Maßnahmen zur Gestaltung des Marktplatzes und auch der Abbruch der sogenannten Elefantenhalle auf dem Kronenplatz aus dem nun zur Verfügung stehenden Fördertopf bezuschusst werden. Der Sanierungsauftakt ist für Herbst 2018 vorgesehen.

Auch "Rintheimer Feld" profitiert von Fördergeldern
Die im Rahmen der "Vorbereitenden Untersuchungen" im Bürgerdialog formulierten Sanierungsziele und Maßnahmen sollen mit der Öffentlichkeit konkretisiert werden, heißt es in dem Schreiben der Stadt weiter. Um alle im Sanierungsgebiet anstehenden Maßnahmen im Laufe der nächsten zehn bis zwölf Jahre umsetzen zu können, müssen in den Folgejahren Aufstockungsanträge gestellt werden.
Für die Gesamtmaßnahmen in Höhe von rund 92 Millionen Euro wurde, nach Angaben der Stadt, in der Antragstellung eine Finanzhilfe von rund 34 Millionen Euro beantragt.
Auch das laufende Sanierungsgebiet Rintheimer Feld soll von den jüngsten Bewilligungen profitieren. Dabei wurde die Finanzhilfe um weitere 800.000 Euro für noch anstehende Sanierungsmaßnahmen erhöht. Dazu zählen die Neuordnung des Staudenplatzes und der Umbau der Heilbronner Straße. Die konkreten Bewilligungsbescheide wird Staatssekretärin Katrin Schütz voraussichtlich am 7. Juni an Oberbürgermeister Frank Mentrup übergeben.
ka-news-Hintergrund: Am 20. März 2018 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost förmlich festgelegt und als Satzung beschlossen. Das Gebiet umfasst etwas mehr als 30 Hektar. Die Sanierungsmaßnahme Innenstadt-Ost wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich, Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität zu sorgen.
Im Bereich der östlichen Kaiserstraße sind augenscheinliche städtebauliche Missstände feststellbar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billigläden, Leerstände und ausufernde Werbeanlagen prägen das Erscheinungsbild in den Erdgeschosszonen. Auch die Obergeschosse, die für Dienstleistungen und auch Wohnen vorgesehen sind, sind mindergenutzt oder stehen zum Teil leer.
Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombilösung nicht von allein umkehren, da sich zum einen der Einzelhandel aufgrund der Konkurrenz der großen Einkaufszentren und zunehmend der Internetanbieter weiter rückläufig entwickeln wird. Insbesondere hat sich die zentrale und attraktive Einkaufslage in Karlsruhe zwischen Friedrichsplatz, Ludwigsplatz und Europaplatz etabliert. Zum anderen besteht kein attraktives Wohnungsangebot für unterschiedliche Ansprüche, das ebenfalls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde. Das Gebiet ist in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, aus Sicht der Stadt erheblich beeinträchtigt.