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Karlsruhe: Saisonarbeiter aus Nordost-EU-Staaten nicht mehr genehmigungspflichtig

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Saisonarbeiter aus Nordost-EU-Staaten nicht mehr genehmigungspflichtig

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    Saisonkräfte in der Landwirtschaft kommen häufig aus Osteuropa (Archivbild)
    Saisonkräfte in der Landwirtschaft kommen häufig aus Osteuropa (Archivbild)

    Darauf weist die Agentur für Arbeit Karlsruhe hin. Die Vereinfachung mit dem Jahreswechsel gilt für Staatsangehörige der Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn. Für Saisonkräfte aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien bleibt das bekannte Verwaltungsverfahren dagegen bestehen.

    Für diesen Personenkreis ist eine Folgeregelung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant. Daher empfiehlt die Agentur für Arbeit Karlsruhe für Saisonarbeitskräfte aus diesen drei Ländern, den Antrag auf eine EU-Arbeitserlaubnis weiterhin sechs Wochen vor Einstellung einzureichen.

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