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Karlsruhe: Nordtangente in Karlsruhe: Regionalverband will Teile aus dem Plan nehmen

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Nordtangente in Karlsruhe: Regionalverband will Teile aus dem Plan nehmen

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    Nordtangente in Karlsruhe: Regionalverband will Teile aus dem Plan nehmen
    Nordtangente in Karlsruhe: Regionalverband will Teile aus dem Plan nehmen Foto: Paul Needham

    Der Antrag der Stadt Karlsruhe auf Herausnahme der Nordtangente-West aus dem Regionalplan war erneut Thema im Planungsausschuss des Regionalverbandes. Nun hat sich das Gremium darauf verständigt, der Entscheidung ein Verfahren vorzuschalten, bei dem sich auch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) dazu äußern können. Zuvor muss dieser Verfahrensvorschlag jedoch am 13. Dezember in der Verbandsversammlung nochmals beraten und letztlich darüber entschieden werden.

    Konkret schlägt die Verbandsverwaltung ihrem obersten Entscheidungsgremium vor, die Raumnutzungskarte und den Regionalplan 2003 über den Antrag der Stadt Karlsruhe hinaus anzupassen. Davor möchte die Verwaltung eine informelle TÖB-Beteiligung durchführen.

    Nicht die komplette Nordtangente werde benötigt

    Mit der Anpassung soll der aktuelle Planungsstand aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in den Regionalplan übernommen werden. Dies würde bedeuten, dass dann nur noch die westlichen Trassenabschnitte im Regionalplan enthalten sind, die für den Bau der 2. Rheinbrücke und deren Anbindung an die B36 erforderlich sind.

    Nicht mehr enthalten wären entsprechend die bisherigen Freihaltetrassen für eine Parallelbrücke zur aktuellen Rheinbrücke, für die Nordtangente-West zwischen B36 und L605 sowie für den sogenannten Hardtwalddurchstich. Für diese Abschnitte sieht der Bund keinen Bedarf mehr und hat sie entsprechend auch nicht mehr im neuen BVWP berücksichtigt.

    Im diesem Zusammenhang hat der Regionalverband auch bereits deutlich gemacht, dass durch eine Herausnahme der Freihaltetrassen aus dem Regionalplan diese Flächen nicht automatisch für die Siedlungserweiterung zur Verfügung stünden. Hier seien dann wieder regionalplanerische Freiraumfestlegungen zu berücksichtigen, darunter so genannte Grünzäsuren, die im aktuellen Regionalplan von den Freihaltetrassen für Verkehrswege überlagert werden.

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