Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg kann die betroffenen Beschäftigten beruhigen: Ihr Rentenversicherungsschutz bleibt praktisch voll erhalten. Denn während der Kurzarbeit werden die Rentenversicherungsbeiträge auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts weitergezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei die Beiträge - wie gewohnt - jeweils zur Hälfte. Damit die Beschäftigten wegen der geringeren Bezahlung keine Nachteile haben, wird zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Der Unterschied zwischen Kurzarbeitslohn und ursprünglichem Gehalt wird berechnet, 80 Prozent davon gelten dann als Arbeitslohn, für den zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Das Besondere daran: Diese Zusatzbeiträge übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe allein. Die Vorteile der Sonderregelungen für Kurzarbeiter: Betroffene sind durchgehend bei Erwerbsminderung geschützt, können bei gesundheitlichen Problemen Rehaleistungen erhalten und haben kaum Einbußen bei der späteren Altersrente. Weitere Informationen gibt es in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, im Internetoder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/100048024.
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