Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Bruchsal/Bretten: IG Metall Bruchsal: Warnung vor bösen Überraschungen beim Urlaub

Bruchsal/Bretten

IG Metall Bruchsal: Warnung vor bösen Überraschungen beim Urlaub

    • |
    • |

    Ziemlich jedem Arbeitnehmer dürfte klar sein, dass eine einseitige Urlaubnahme von Beschäftigten zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch den Arbeitgeber führen kann. Fest steht auch, so die IG Metall, dass eigenmächtiges Verlängern des Urlaubs über den gewährten Urlaubszeitraum hinaus zur Abmahnung oder im schlimmsten Fall zur Kündigung führen kann. In diesem Zusammenhang ist es der IG Metall wichtig, darüber zu informieren, dass auch eine im Urlaub eintretende Krankheit keineswegs die Urlaubszeit verlängert. Hierbei ist zu beachten, dass bei Erkrankung während des Urlaubs die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch aus dem Ausland unverzüglich an den Arbeitgeber übersandt werden muss. Nachdrücklich warnt die IG Metall vor einer zu legeren Handhabung dieser Frage, vor allem vor telefonischen Krankmeldungen. Diese kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, nur in den seltensten Fällen Bewiesen werden. Das Fax, das Telegramm oder der gute alte Postweg seien hier, so die IG Metall, nach wie vor zu bevorzugen. Für alle Zweifelsfälle empfiehlt die IG Metall eine vorherige Information bei den Betriebsräten oder aber auch über die IG-Metall-Hotline: 07251/7122-0, Fax : 07251/7122-60.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden