Beim Urlaubsentgelt handele es sich um das normale Monatsentgelt, das trotz Urlaub weiterbezahlt wird. Hingegen gebe es das zusätzliche Urlaubsgeld oben drauf.
Ein gesetzlicher Anspruch auf das Urlaubsgeld bestehe nicht. Er könne sich aber aus einer betrieblichen Übung, einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ableiten.
"Eine betriebliche Übung liegt beispielsweise vor, wenn das Urlaubsgeld mindestens drei mal vorbehaltlos gezahlt wurde. Eine arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung regelt individuell oder kollektiv für einen Betrieb den Anspruch auf Urlaubsgeld", erklärt der erste Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal, Eberhard Schneider.
In der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg belaufe sich das zusätzliche Urlaubsgeld auf ungefähr 69 Prozent des monatlichen Brutto-Einkommens. Auch wenn viele Betriebe die Zusatzleistung wegen der Krise reduziert hätten, sei ein Tarifvertrag immer noch die sicherste Regelung für diese Sonderzahlung