Stattdessen sollten die Unternehmen das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) nutzen. "Das garantiert die Weiterbeschäftigung im Winter. Wegen des Wetters muss heute kein Bauarbeiter und kein Landschaftsgärtner mehr auf die Straße gesetzt werden", so der Vorsitzende vom IG Bau-Bezirksverband Nordbaden, Wolfgang Kreis.
Die ideale "Winterbrücke"
Auch Dachdecker seien vom "Frost-Job" betroffen. "Sie können ebenfalls vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Denn selbst wenn die Winter-Aufträge ausbleiben oder das Wetter nicht mitspielt - die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Löhne und Gehälter", sagt Kreis. Damit werde auch jeder Job auf dem Dach zu "100 Prozent winterfest". Jeder Beschäftigte erhalte beim "Saison-Kug" von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns.
Bei Arbeitnehmern mit Kindern steige dieser Betrag sogar auf 67 Prozent, so der Bezirkschef der IG Bau. Gezahlt werde das Saison-Kurzarbeitergeld nicht nur in der Baubranche und im Dachdeckerhandwerk, sondern auch im Garten- und Landschaftsbau. Den Betrieben entstünden - bis auf einen kleinen Beitrag zu den Sozialabgaben - keine zusätzlichen Kosten.
Die IG Bau spricht beim Saison-Kurzarbeitergeld von der idealen "Winterbrücke". "Wer Kurzarbeit macht, muss nicht Däumchen drehen. Jeder kann etwas für sich tun: Ein Lehrgang als Vorarbeiter auf dem Bau, ein Führerschein für Baumaschinen odere andere Kurse - die Palette an Fortbildungsmöglichkeiten ist breit. Und die Arbeitsagentur fördert Weiterbildungen bis zu 100 Prozent. Das ist eine echte Chance", so Kreis.