Die Haushaltssatzung wurde nach Aussage der Stadt in der StadtZeitung, dem Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe, vom 3. Februar 2017 bekannt gemacht. Die Offenlage des Plans sei in der Zeit vom 6. bis einschließlich 14. Februar erfolgt. "Damit ist der Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe für 2017 und 2018 vollzugsreif", so die Stadt in einer Pressemitteilung.
Positive Entwicklung setzt von 2019 bis 2021 nicht fort
Wie die Stadtkämmerei mitteilt, stellt das Regierungspräsidium in seinen Hinweisen zur Genehmigung fest, dass es der Stadt Karlsruhe nach der aktuellen Haushaltsplanung zwar gelinge, ihren Ressourcenverbrauch in beiden Haushaltsjahren zu erwirtschaften und darüber hinaus Zuführungen zu den Ergebnisrücklagen zu generieren. Doch diese positive Entwicklung setze sich in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2021 nicht fort.
Ab 2019 werde bereits mit kontinuierlich steigenden Fehlbeträgen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums gerechnet, welche die erwirtschafteten Überschussrücklagen erheblich aufzehren würden. Das Regierungspräsidium zeigt sich laut Stadt weiterhin besorgt über die Entwicklung der Liquidität der Stadt, die im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich abnimmt.
"In letzter Konsequenz müssten spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 sämtliche Investitionen vollständig über Kreditaufnahmen finanziert werden, was zu einem sprunghaften Anstieg der Verschuldung und zur Verengung der finanziellen Handlungsspielräume führen würde", heißt es in der Pressemitteilung.
Weiter teilt die Stadt mit: "Um dies zu verhindern wird die Stadt Karlsruhe eindringlich aufgefordert, diese negative Entwicklung durch geeignete Maßnahmen abzuwenden." Der im April 2016 eingeleitete Haushaltsstabilisierungsprozess werde vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt, er müsse jedoch ausweislich der Finanzplanung intensiviert werden, damit auch künftig ein zumindest ausgeglichener Haushalt und eine ausreichende Liquidität gewährleistet sei.
In diesem Zusammenhang sollte auch das umfangreiche Investitionsprogramm stärker an den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten und der arbeitstechnischen Umsetzbarkeit ausgerichtet werden.