Aus diesem Anlass hielt der Betriebsrat des Forschungszentrums zwei Veranstaltungenzu diesem Thema ab: eine Betriebsversammlung zur Information und Rückkopplung der Betriebsöffentlichkeit,und ein Symposium mit Fachleuten aus Universitäten, Forschungszentren,Gewerkschaften und Politik.
Das KIT werde gegründet mit modernen, effektiven Unternehmensstrukturen. Die Mitbestimmung seibegrenzt durch Tendenzschutz und in Zukunft durch Verwaltungsgerichte, die bei ihrer Rechtsprechungvon Behörden und Beamten ausgingen. Die Redebeiträge forderten einheitlich Mitbestimmungsrechte,wie sie in modernen Unternehmen der Fall seien. Die Betriebsversammlung beschloss einstimmig Empfehlungen an die Politik, alle drei Bereicheder Mitbestimmung mit ihren jetzigen Rechten in das entstehende KIT-Gesetz aufzunehmen.
Im Symposium diskutierten 25 Fachleute Details der Mitbestimmung. "Es war spannend undfast unglaublich, wie die unterschiedlichsten Beiträge von Gewerkschaft, vom Vorstand desForschungszentrums, von der Vertreterin des Baden-Württembergischen Wissenschaftsministeriumsund des Hauptpersonalrats sich ergänzten", so Wolfgang Eppler, Betriebsratsvorsitzenderdes Forschungszentrums.