Deshalb habe man am 23. November Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, um so die notwendigen Anpassungsmaßnahmen auf diesem Weg umzusetzen.
Das deutsche Insolvenzrecht eröffne hier gute Möglichkeiten, um die vorhandenen Altlasten bewältigen und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortsetzen zu können. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Pforzheim den Sanierungsexperten und Fachanwalt Marc Schmidt-Thieme von der Mannheimer Kanzlei Hack Hoefer. Schmidt-Thieme konnte in der jüngsten Vergangenheit in Pforzheim als Insolvenzverwalter die Traditionsbetriebe Goldstadtdruck und Hasenfratz Schmuck erfolgreich restrukturieren und dafür eine dauerhafte Fortführungslösung finden.
Insolvenzverwalter: "Gute Zukunftsperspektive"
"Wir können den Geschäftsbetrieb und die Arbeiten auf allen derzeit 16 Baustellen von Schröck in vollem Umfang aufrechterhalten und auch den Rund-um-die-Uhr- Kundendienst, für den das Unternehmen bekannt ist", bekräftigt Schmidt-Thieme. Durch die vergleichsweise frühzeitige Antragstellung könne auch nahezu der volle Insolvenzgeldzeitraum für die Restrukturierung genutzt werden. Das eröffne eine gute Zukunftsperspektive, zumal ein reichlicher Auftragsbestand vorhanden sei.
Für die rund 30 Mitarbeiter des Unternehmens habe der vorläufige Insolvenzverwalter bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet, damit die weitere pünktliche Auszahlung der Löhne und Gehälter gewährleistet sei, wie das Unternehmen mitteilt. Bislang gab es keine Lohnrückstände bei Schröck. Das Insolvenzgeld wird grundsätzlich in Höhe des vollen Nettoarbeitsentgeltes für die Dauer von drei Monaten gezahlt, wobei der Höchstbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vorgegeben ist. Damit sind die Arbeitnehmer zunächst bis Ende Januar vor Einkommensausfällen geschützt.