Zudem gelte für die U18-Jährigen ein "Arbeitszeitlimit". "Vierzig Stunden in der Woche, dann ist Schluss", sagt Kreis. Jeder Arbeitstag dürfe in der Regel höchstens zehn, in Ausnahmefällen wie in der Landwirtschaft elf Stunden dauern. "Regelmäßige Pausen sind natürlich Pflicht", so der Gewerkschafter. Die Wochenenden sind übrigens auch in den Ferien "malochefreie Zone": "Da gibt es zwar ein paar wenige Ausnahmen - aber ganz auf den Badesee verzichten sollen die Jugendlichen schließlich auch nicht."
Steuertipps für Jugendliche
Damit das sauer verdiente Geld nicht gleich beim Finanzamt landet, müssen Jugendliche einige Regeln beachten. Nur bis zu einem Monatsverdienst von 899 Euro ist der Ferienjob steuerfrei. Wenn mehr Geld auf dem Konto landet, müssen die Jugendlichen Lohnsteuer zahlen - die sie in der Regel durch den Lohnsteuerjahresausgleich aber zurück bekommen. "Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Ferienjob nicht an. Die müssen erst ab dem 51. Arbeitstag im Jahr abgeführt werden", erklärt Wolfgang Kreis. Übrigens: Wenn den jungen Ferienjobbern etwas passiert, stehen sie nicht im Regen. "Ferienjobs sind über den Arbeitgeber angemeldet", so Kreis. Soweit sollte es aber eigentlich nicht kommen: "Jugendliche haben auf gefährlichen Arbeitsplätzen nichts verloren. Da sollten auch die Eltern ein Auge drauf haben."