Doch das Land Baden-Württemberg springt in die entstehende Lücke teilweise ein. So werden auch im Jahr 2006 wieder zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse zur Förderung des Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. Die günstigen Darlehen gibt es nach dem Landeswohnungsbauprogramm für selbstgenutztes Wohneigentum. Für Mietwohnungen werden Darlehen und Zuschüsse gewährt.
Unterstützung durch günstigere Bedingungen bei Förderdarlehen
Zusätzlich werden Neubauten, die Erweiterung der eigenen vier Wände sowie der Erwerb einer gebrauchten Immobilie finanziell gefördert. In diesen Genuss kommen Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern. Sofern man in Ballungsgebieten eine Immobilie erwirbt, um diese selbst zu nutzen, reicht es, wenn nur ein Kind im Haus wohnt.
Weitere Unterstützung erhalten Wohneigentümer durch günstigere Bedingungen bei den Förderdarlehen. So werden die Darlehensbeträge erhöht, die Zinsverbilligung verbessert und die Dauer der Zinsverbilligung verlängert. Auch das Sonderprogramm der L-Bank "1.000 Häuser für Familien" wird fortgesetzt. Zu beachten sind für beide Programme Einkommensgrenzen.
Um 50 Prozent erhöhte Beratungsnachfrage im Dezember
Bei Mietwohnungen fördert das Land den Neubau, die Änderung und die Erweiterung von allgemeinen Mietwohnungen, betreuten Mietwohnungen für Senioren und schwerbehinderten Menschen sowie Wohnungen, die für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung gedacht sind. Bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Wohnraum im Neubau und die Anpassung vorhandenen Wohnraums an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten und in schweren Fällen der Pflegebedürftigkeit können bei jedem Programmteil mitfinanziert werden.
Das Baurechtsamt im Landkreis Karlsruhe bietet sowohl in seiner Außenstelle Bruchsal als auch im Haupthaus Beratung für Objekte im Landkreis Karlsruhe an. Auf Grund der gesetzlichen Änderungen gab es im Dezember vergangenen Jahres fast 20 Prozent mehr Anträge auf Eigenheimzulagenförderung. Noch deutlicher war die Beratungsnachfrage, die sich um annähernd 50 Prozent erhöht hatte. Beratungstermine nehmen die beiden Fachleute unter Telefon 0721/9366631 für den südlichen Landkreis und unter Telefon 07251/783202 für den nördlichen Landkreis entgegen. Beim Baurechtsamt sind auch Antragsunterlagen, Merkblätter und Broschüren der L-Bank erhältlich.