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Karlsruhe: BGH prüft umstrittene Werbeaktion der Müller-Drogeriemärkte

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BGH prüft umstrittene Werbeaktion der Müller-Drogeriemärkte

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    Blick auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Hinweisschild. Foto: Uli Deck/Archiv
    Blick auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit Hinweisschild. Foto: Uli Deck/Archiv

    Die Wettbewerbszentrale will Müller das gerichtlich verbieten lassen. Aus ihrer Sicht torpediert das Vorgehen die Werbemaßnahmen der Konkurrenz. In den Vorinstanzen hatte die Klage aber keinen Erfolg. Ein Gutschein allein schaffe noch keine Kundenbeziehung, urteilten die Gerichte. Dem Verbraucher entstehe kein Nachteil. Er könne frei entscheiden, wo er den Coupon am Ende einlöse. (Az. I ZR 137/15)

    BGH-Mitteilung zur Verhandlung

    Wettbewerbszentrale zu dem Verfahren

    Urteil des OLG Stuttgart vom 2. Juli 2015

    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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