"Wir waren von unserem neuartigen Service von Anfang an überzeugt und hätten diese Anstrengung nicht unternommen, wenn unser Konzept keine vielversprechende Perspektive bieten würde", sagt dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer. Im Sommer 2004 hatte dm gemeinsam mit der Europa Apotheek Venlo mit Sitz in den Niederlanden in acht Testfilialen in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen einen Bestell- und Abholservice für Medikamente angeboten.
Kein Verstoß gegen Arzneimittelrecht
Der Kunde füllte den in der dm-Filiale ausliegenden Bestellschein aus, steckte ihn - bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zusammen mit dem Rezept - in eine Bestelltasche und warf diese in eine Bestellbox. Spätestens nach 72 Stunden konnte der Kunde das Paket mit den Arzneimitteln in der dm-Filiale abholen.
Die Stadt Düsseldorf hatte diesen Bestell- und Abholservice verboten, weil sie darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht sah. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Verbot bestätigte, hob nun das OVG die Entscheidung auf.
dm prüft bundesweiten Einsatz
Die Begründung des OVG: Das Vertriebskonzept verstößt weder gegen das Arzneimittelrecht noch gegen das Apothekenrecht. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung ist allerdings eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Während die Apothekerkammer Nordrhein eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ankündigt hat, prüft das Karlsruher Drogerieunternehmen laut eines Berichts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Modellversuch bundesweit auf alle knapp 870 dm-Märkte auszuweiten.