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Karlsruhe: AOK: Grenzgänger dürfen ihren Arzt künftig auch in der Rente frei wählen

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AOK: Grenzgänger dürfen ihren Arzt künftig auch in der Rente frei wählen

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    AOK: Grenzgänger dürfen ihren Arzt künftig auch in der Rente frei wählen
    AOK: Grenzgänger dürfen ihren Arzt künftig auch in der Rente frei wählen Foto: dpa

    Zuvor war dies nur eingeschränkt möglich. Die AOK Mittlerer Oberrhein, die rund 8.000 aktive Grenzgänger inklusive ihrer Familienangehörigen versichert, begrüßt das Ende der Benachteiligung von in Rente gegangenen Grenzgängern. „Endlich wurde die Gesundheitsversorgung von Grenzgängern, die in Rente gehen, europafähig gemacht“, sagt Harald Röcker, Geschäftsführer der AOK Mittlerer Oberrhein. Wer in einem EU-Land arbeite und in einem anderen wohne, könne sich seit Jahrzehnten grundsätzlich aussuchen, in welchem Land er medizinisch behandelt werden möchte. „Das gilt nun auch für Rentner“, sagt Harald Röcker weiter. Seit Mai können diese laut Röcker nun frei und unkompliziert wählen, bei welchem Arzt sie ihre begonnene Behandlung weiterführen möchten - egal ob im Wohn- oder ehemaligen Beschäftigungsland. Besonders für chronisch Kranke sei diese Regelung vorteilhaft, da sie beim Arzt ihres Vertrauens bleiben können. Die Kosten werden laut AOK von der Krankenkasse des Behandlungslandes übernommen und dann der Krankenkasse in Rechnung gestellt, bei welcher der Grenzgänger im Heimatland versichert ist. Der Versicherte habe keinerlei zusätzlichen Aufwand. Nach AOK-Angaben profitieren auch Grenzgänger, die vor dem 1. Mai in Rente gegangen sind, und deren familienversicherten Angehörigen von dieser Neuregelung. Wer vor seiner Berentung in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre als Grenzgänger erwerbstätig war, könne sogar für immer, und nicht nur für die Dauer der laufenden Behandlung, bei seinem bisherigen Arzt bleiben. Bisher konnten Grenzgänger, die ab Rentenbeginn wieder in ihrem Wohnstaat versichert waren und sich bisher im anderen Staat behandeln ließen, die im Beschäftigungsstaat begonnene Behandlung nur mit vorheriger Genehmigung und Überwindung bürokratischer Hürden beim bisherigen Arzt fortführen. Laut AOK resultierte das in der Regel darin, dass sich diese Personen am Wohnort einen neuen Arzt gesucht haben. 

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