Anmelden können sich Erziehungsberechtigte aus Rastatt, deren Sprößlinge ab dem 1. September fachlich umsorgt werden sollen. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 29. Januar. Spätere Anmeldungen werden nachrangig behandelt, die endgültige Vergabe erfolgt in den folgenden Wochen, so der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren.
Für Nachfragen stehen die Leiterinnen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Über die Kindertagesstätten informiert zusätzlich eine Broschüre der Stadt. Auf der Homepage der Stadt Rastatt ist sie online aufrufbar.