Im vergangenen November hatte das Gericht schon einem Eilantrag Walkers in dem Rechtsstreit gegen seinen Nachfolger Hans-Jürgen Pütsch (CDU) stattgegeben. Walker wollte seine Frau und Stadträtin gegen Pütsch anwaltlich vertreten. Das Regierungspräsidiums sah dienstliche Interessen der Stadt Rastatt beeinträchtigt.
Das Urteil (6 K 2106/10 - vom 8. August 2011) ist nicht rechtskräftig. Das beklagte Land Baden-Württemberg kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.