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Rastatt: Nachnutzung der Max-Jäger-Schule: Gemeinderat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans

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Nachnutzung der Max-Jäger-Schule: Gemeinderat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans

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    Max-Jäger-Schule im Zay
    Max-Jäger-Schule im Zay Foto: I.Wentz

    In der heutigen Gemeinderatssitzung stellte Sandra Hentze vom Kundenbereich Stadtplanung Rastatt einige Möglichkeiten vor: Fest steht, dass das Grundstück als allgemeines Wohngebiet anschließen soll. Wie die Stadt dieses Ziel erreichen will bleibt offen. Entweder das Schulgebäude bleibt erhalten und wird der Umnutzung freigegeben, oder es wird abgerissen und macht Raum für neue Wohneinheiten. Auch auf die Frage, ob die Stadt selbst als Bauträger fungieren wird, oder das Areal an andere Interessenten abgibt ist bisher nicht geklärt.

    In einem Punkt waren sich die Fraktionen heute jedoch einig: Das Grundstück der Max-Jäger-Schule muss schnellstmöglich erschlossen werden, denn mit seinen 15.000 Quadratmetern stellt es - wie der Fraktionsvorsitzende der SPD, Joachim Fischer, es so schön ausdrückte - ein "städtebaulicher Leckerbissen" dar, durch den die Stadt viel Geld einnehmen könne.

    Abstimmung über Bauabschnitte und Bebauungsplan

    Da die Flächen der Schule zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar sein werden - die Schule nach Ende des laufenden Schuljahrs, Turnhalle und Sportanlage erst nachdem eine Ausweichmöglichkeit für die derzeitigen Nutzer gefunden wurde - beschloss der Gemeinderat die Bildung von Bauabschnitten: Die Fläche I A mit 6.680 Quadratmetern, die angrenzende freie Fläche I B mit 2.870 Quadratmetern und die Fläche II mit 5.510 Quadratmetern auf der Turnhalle, Sportanlage und Hausmeisterwohnung stehen.Anschließend stimmten die Gemeinderäte mehrheitlich für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Tulpenstraße / Rosenstraße", der die gesamte zur Nachnutzung vorgesehene Fläche einschließt.

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